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In diesen Tagen jähren sich die Atombombenabwürfe auf die japanischen Städte Hiroshima und Nagasaki. In der Reihe der „Zwischenrufe im Wahljahr 2017“ analysiert Professor em. Dr. Heinz-Günther Stobbe die durch Weiterverbreitung von Kernwaffen und die Modernisierung der Potenziale wachsenden Gefahren. Er fordert verstärkte Anstrengungen „auf dem Weg zu einer vom Albtraum der nuklearen Abschreckung befreiten Welt“. „Unsere Kirche in Deutschland sollte sich in die Bewegung einreihen, die dieses Ziel anstrebt, und die Bundesregierung auffordern, ihre bisherige Haltung freundlicher Distanzierung aufzugeben und sich ebenfalls anzuschließen“, so Professor Stobbe.

Niemand solle sich dabei Illusionen hingeben, denn der politische Widerstand gegen diese Bewegung sei machtvoll, hartnäckig und einfallsreich. „Es braucht einen langen demokratischen Atem, um ihn zu überwinden. Aber gerade die Kirche darf das nicht entmutigen.“

Wahljahr 2017: Achter Zwischenruf von Justitia et Pax - Die Welt vom Albtraum nuklearer Abschreckung befreien.

Der Atompilz sei zum Symbol, „zum Menetekel der drohenden Selbstvernichtung der Menschheit“ des 20. Jahrhunderts geworden. Die atomare Aufrüstung in West und Ost habe sich im Kalten Krieg vollzogen, dessen Umschlag in einen heißen Krieg auf diese Weise verhindert werden sollte. „Das ist tatsächlich gelungen, der Große Krieg blieb aus, aber der Dritte Weltkrieg spielte sich, was die Zahl der Opfer betrifft, unterhalb der nuklearen Schwelle in Gestalt vieler kleinerer Kriege oder Konflikte ab“, analysiert Professor Stobbe. Nach dem Ende des Kalten Krieges seien Kernwaffen in erheblichem Umfang abgebaut worden, doch werde diese Abrüstung durch einen weltweiten Modernisierungsschub und die Entwicklung neuer Waffensysteme ausgeglichen.

 

Es sei, so Professor Stobbe in seinem Zwischenruf, „ein schwer verständlicher und auf Dauer nicht hinnehmbarer Widerspruch, dass biologische und chemische Massenvernichtungswaffen völkerrechtlich verboten sind, nicht aber die nuklearen Kampfmittel. Es ist schwer nachzuvollziehen, mit welchem Recht einige Staaten für sich das Recht beanspruchen, Atomwaffen zu besitzen, allen anderen Staaten aber dieses Recht verweigern.“ Der atomare Status quo zementiere ein machtpolitisches Gefälle, das entweder durch eine für alle gültige Ächtung der Atomwaffen ausgeglichen werde, oder aber einen beständigen Faktor politischer und militärischer Instabilität darstelle.

 

Professor Stobbe hebt in seinem Zwischenruf hervor, dass insbesondere der päpstlichen Diplomatie das Verdienst zukomme, sich kontinuierlich für nukleare Rüstungsbegrenzung, Abrüstung und das Verbot von Atomwaffen einzusetzen. Vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen erklärte Papst Franziskus im November 2015: „Man muss sich für eine Welt ohne Atomwaffen einsetzen, indem man den Nichtverbreitungsvertrag dem Buchstaben und dem Geiste nach gänzlich zur Anwendung bringt bis zu einem völligen Verbot dieser Instrumente.“

 

Dieser Zwischenruf ist auf der Internetseite katholisch.de verfügbar. Außerdem wird er wie die anderen Zwischenrufe über den Facebook-Kanal von katholisch.de zur Diskussion gestellt.

Prof. i. R. Dr. Heinz-Günther Stobbe ist Mitglied der Deutschen Kommission Justitia et Pax und dort Moderator des Sachbereichs Frieden sowie Leiter der Arbeitsgruppe Gerechter Friede. Von 1996 bis 2013 hatte er die Professur für Systematische Theologie und theologische Friedensforschung an der Universität Siegen inne.

Die Deutsche Kommission Justitia et Pax, eine Einrichtung der Deutschen Bischofskonferenz und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), begleitet mit Zwischenrufen für eine gemeinwohlorientierte Politik aktuelle Debatten im Wahljahr 2017. Anfang März hatten der Vorsitzende der Deutschen Kommission Justitia et Pax, Bischof Dr. Stephan Ackermann (Trier), und der Präsident des ZdK, Prof. Dr. Thomas Sternberg, die Reihe eröffnet.

Die Deutsche Bischofskonferenz ist ein Zusammenschluss der katholischen Bischöfe aller Diözesen in Deutschland. Derzeit gehören ihr 68 Mitglieder (Stand: August 2017) aus den 27 deutschen Diözesen an. Sie wurde eingerichtet zur Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben, zu gegenseitiger Beratung, zur Koordinierung der kirchlichen Arbeit, zum gemeinsamen Erlass von Entscheidungen sowie zur Kontaktpflege zu anderen Bischofskonferenzen. Oberstes Gremium der Deutschen Bischofskonferenz ist die Vollversammlung aller Bischöfe, die regelmäßig im Frühjahr und Herbst für mehrere Tage zusammentrifft.

 

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