Der Deutsche Bundestag hat gegenüber der Europäischen Kommission deutlich gemacht, dass in Fragen des Berufszugangs weiterhin nationale Regelungen Vorrang haben müssen. Der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke, begrüßt diese Entscheidung:
„Was den Berufszugang angeht, muss jeder Mitgliedstaat weiterhin autonom Regeln aufstellen können. Nur so kann den Zielen des Gemeinwohls, des effektiven Verbraucherschutzes und der Sicherung der Ausbildungsleistung wirksam Rechnung getragen werden."
Das Plenum des Bundestages stimmte Ende Juni mit breiter Mehrheit einem Antragsentwurf von CDU/CSU und SPD zu, der umfassend zur aktuellen Binnenmarktstrategie der Europäischen Kommission Stellung bezieht. Das Handwerk setzt darauf, dass die Europäische Kommission das entsprechende Votum des Deutschen Bundestages respektieren wird. Schwannecke: "Angesichts der gemeinsamen großen Herausforderungen in Europa darf sich die EU-Kommission nicht mit überflüssigen Regelungen beschäftigen. Vorgaben wie den angekündigte Prüfraster zur Verhältnismäßigkeit oder Empfehlungen zum Berufszugang brauchen wir nicht."
Die Binnenmarktpolitik der Europäischen Kommission greift ansonsten weitgehend die richtigen Punkte auf. Um die Chancen für KMU im Binnenmarkt zu verbessern, will sie beispielsweise einen leichteren Zugang zu Finanzmitteln schaffen. Wichtig ist auch die Förderung einer Kultur der Rechtstreue, da Handwerksbetriebe häufig die Erfahrung machen, dass es an einer einheitlichen Anwendung von Gemeinschaftsrecht in den Mitgliedstaaten hapert.
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.