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Der Flyer Integration von geflüchteten Menschen der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit fasst für Unternehmen Hinweise und Tipps zusammen, welche Schritte im Arbeitserlaubnisverfahren für Flüchtlinge berücksichtigt werden sollten.

Enthalten sind zum Beispiel Empfehlungen zu den einzureichenden Unterlagen bei der Ausländerbehörde sowie Ratschläge zur Prüfung des Aufenthaltsstatus und der Arbeitsbedingungen. Der Flyer ist unter Federführung der Regionaldirektion in Kooperation mit dem Bayerischen Innenministerium, den Kammern, dem DGB Bayern und der vbw entstanden. Sie finden den Flyer im Downloadbereich.

Die Integration von Flüchtlingen in Bayern und Deutschland ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu der die Wirtschaft ihren Teil beiträgt. Die vbw hat gemeinsam mit der Staatsregierung und der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit die Initiative IdA – Integration durch Ausbildung und Arbeit gestartet. Das umfangreiche und branchenübergreifende Maßnahmenpaket richtet sich an Unternehmen, die Asylbewerber und Gleichgestellte mit einer hohen Bleibeperspektive beschäftigen möchten. Die Projekte greifen dabei mehrere Fragestellungen auf: Welche Hilfen bekommen Sie, wenn Sie einen Asylbewerber beschäftigen möchten? Welche Unterstützung erhalten Sie, wenn bereits Asylbewerber im Unternehmen beschäftigt sind? Wie kommen Sie in Kontakt mit Asylbewerbern und welche Kooperationsformen gibt es? Alle Projekte setzen dabei gleichermaßen in den Bereichen der Berufsorientierung, der Ausbildung und der Integration in den Arbeitsmarkt an.

  • Infoflyer Regionaldirektion Bayern "Integration von geflüchteten Menschen"  download
  • Flyer - Asylbewerber erfolgreich in den Arbeitsmarkt integrieren

Erlaubniserteilung der Ausländerbehörden für die Ausbildung von Geflüchteten

Das bayerische Kabinett hat am 23. Mai 2017 entschieden, die Erlaubniserteilung für eine Ausbildung von Geflüchteten im laufenden Asylverfahren unter bestimmten Voraussetzungen früher zu ermöglichen. Grundsätzlich gilt, dass die Ausländerbehörden die Erlaubnis maximal drei Monate vorher erteilen. Unter diversen Voraussetzungen kann dies nun auch schon bis zu sechs Monate vor Ausbildungsbeginn erfolgen.

Voraussetzungen für eine frühere Erlaubniserteilung

  • Laufendes Asylverfahren, das heißt, der Geflüchtete hat eine Aufenthaltsgestattung und muss den Asylantrag bereits gestellt haben.
  • Er muss vor dem 01. Mai 2016 eingereist sein und darf nicht aus einem sicheren Herkunftsland stammen.
  • Er muss sich im letzten Jahr der weiterführenden Schule oder der Berufsintegrationsklassen bzw. bei vergleichbaren berufsvorbereitenden Berufsintegrationsmaßnahmen in der zweiten Hälfte der Maßnahme befinden.
  • Er soll nach einem erfolgreichen Praktikum vom Betrieb übernommen werden, nachgewiesen durch einen Ausbildungsvertrag.

Bei Fragen rund um die Erlaubniserteilung der Ausländerbehörden bei einem geplanten Ausbildungsverhältnis, melden Sie sich gerne direkt bei uns.

Sebastian-Frederik Kühnel

Flüchtlingsintegration, IdA Projekte

+49 (0)89-551 78-218
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ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V.
Max-Joseph-Straße 5
80333 München


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