IG BAU stimmt für die Annahme des Tarifabschlusses – Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hat den Tarifabschluss für das Gebäudereiniger-Handwerk angenommen. In Frankfurt votierte die Bundestarifkommission einstimmig für die Annahme des im November erzielten Ergebnisses. Damit sind die Lohnerhöhungen in West und Ost sowie der Fahrplan zur vollen Angleichung der Ost- an die Westlöhne verbindlich.
„Gleiche Löhne in Ost und West sind längst überfällig. Das hat diese Tarifrunde mehr als deutlich gezeigt. Die Forderung nach einer hundertprozentigen Angleichung stand von Beginn an ganz oben auf der Agenda. Diese wurde während der Tarifrunde von der Bundestarifkommission nochmals einstimmig bekräftigt“, sagte IG BAU-Bundesvorstandsmitglied und Verhandlungsführerin Ulrike Laux. „Um die Arbeitgeber von diesem Schritt zu überzeugen, waren sechs Verhandlungsrunden notwendig. Das war für alle Beteiligten kräftezehrend. Es hat sich aber gelohnt. Denn nun werden sämtliche Lohngruppen der Branche auf ein Niveau angehoben. Gleichzeitig erhalten die Beschäftigten ab dem kommenden Jahr mehr Lohn.“
Mit dem Lohntarifvertrag wurden gleichzeitig die Branchenmindestlöhne verhandelt. Diese entsprechen der Lohngruppen 1 für die Unterhaltsreinigung und der Lohngruppe 6 für die Glasreinigung. Die tariflichen Mindestlöhne müssen jedoch noch von der Bundesregierung für allgemeinverbindlich erklärt werden. Aufgrund der laufenden Regierungsbildung kann sich dies noch bis ins kommende Jahr hinziehen. Beschäftigte, die nicht Mitglied in der IG BAU sind, haben in dieser Zeit keinen rechtlichen Anspruch auf die Lohnerhöhung.
Das Ergebnis sieht für die unterste Lohngruppe, die gleichzeitig der tarifliche Mindestlohn 1 ist, im Einzelnen folgende Steigerung vor:
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z.Zt. 2017 |
ab 1.1.2018 |
ab 1.1.2019 |
ab 1.1.2020 |
ab 1.12.2020 |
West: |
10 Euro |
10,30 Euro |
10,56 Euro |
10,80 Euro |
./. |
Ost: |
9,05 Euro |
9,55 Euro |
10,05 Euro |
10,55 Euro |
10,80 Euro |
Die Lohngruppe 6, gleichzeitig der tarifliche Mindestlohn 2, steigt wie folgt:
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z.Zt. 2017 |
ab 1.1.2018 |
ab 1.1.2019 |
ab 1.1.2020 |
ab 1.12.2020 |
West: |
13,25 Euro |
13,55 Euro |
13,82 Euro |
14,10 Euro |
./. |
Ost: |
11,53 Euro |
12,18 Euro |
12,83 Euro |
13,50 Euro |
14,10 Euro |
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