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Start für tarifliche Mindestlöhne - Ab diesem Monat gelten für Bauarbeiter, Dachdecker und Gebäudereiniger höhere Branchenmindestlöhne. In den von der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) vertretenen Branchen hat das Bundesarbeitsministerium Ende Februar die Mindestlöhne für allgemeinverbindlich erklärt. Dadurch haben alle Beschäftigte, die in diesen Berufen arbeiten, einen Anspruch auf die höheren Mindestlöhne. Die IG BAU hatte diese bereits im vergangenen Jahr mit den jeweiligen Arbeitgeberverbänden verhandelt.

Die Allgemeinverbindlichkeit wird von dem Bundesarbeitsministerium erklärt. Dieser Vorgang nimmt jeweils einige Wochen in Anspruch, weshalb es erst jetzt zu dem Start der tariflichen Mindestlöhne kommt. „Jeder Beschäftigte, der keinen Anspruch auf Tariflohn hat, sollte seine Entgeltabrechnung im März darauf überprüfen, ob die neuen Mindestlöhne gezahlt wurden“, sagte der Stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende Dietmar Schäfers. „Das ist die Untergrenze, die alle Betriebe in Deutschland zahlen müssen. Chefs, die weniger zahlen, machen sich strafbar“, ergänzte IG BAU-Bundesvorstandmitglied Ulrike Laux. Beide waren Verhandlungsführer in den für den Mindestlohn entscheidenden Tarifrunden.

Der Branchenmindestlohn für das Bauhauptgewerbe schützt den Wettbewerb und beugt der Ausbeutung von Entsendearbeitnehmern vor. Für Hilfstätigkeiten gilt ein Stunden-Mindestlohn von 11,75 Euro in ganz Deutschland. Für Facharbeiten bekommen Beschäftigte im Westen 14,95 Euro und in Berlin 14,80 Euro. Im Osten gibt es keinen Facharbeiter-Mindestlohn. Gebäudereiniger im Westen erhalten in der untersten Lohngruppe 10,30 Euro und im Osten 10,05 Euro. Diese Lücke schließt sich im Jahr 2020, was im Tarifvertrag bereits geregelt ist. Der Mindestlohn für qualifizierte Glas- und Fassadenreinigung beträgt im Westen 13,55 Euro und im Osten 12,18 Euro die Stunde. Für Dachdecker gilt für Hilfstätigkeiten ein Stunden-Mindestlohn von 12,20 Euro. Für die Branche hat die IG BAU einen zweiten Mindestlohn durchgesetzt. Damit wird der Wettbewerb zwischen tarifungebundenen Firmen, Entsendebetrieben und den tarifgebundenen Unternehmen auch im Hinblick auf fachliche Arbeiten abgesichert. Erstmals gilt für qualifizierte Arbeiten ein Mindestlohn in Höhe von 12,90 Euro pro Stunde im gesamten Bundesgebiet.

„Vom zukünftigen Finanzminister erwarten wir, dass er schnell die Initiative ergreift und endlich in einem ersten Schritt die Stellenzahl der Mindestlohn-Kontrolleure  auf mehr als 10 000 steigert“, sagte Schäfers. „Der Kampf gegen Wirtschaftskriminalität muss viel konsequenter geführt werden, als es in den vergangenen vier Jahren geschehen ist. Es reicht aber nicht nur gute Tarifvereinbarungen zu erzielen. Sie müssen auch bei den Beschäftigten ankommen. Dies sicherzustellen ist eine hoheitliche Aufgabe des Staates. Die IG BAU ist aber gern bereit, sich etwa nach dem Genfer-Modell an Mindestlohnkontrollen zu beteiligen, wenn dafür die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.“


Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)
Vorstandsbereich Bundesvorsitzender (VB I)

Olof-Palme-Str. 19

60439 Frankfurt am Main


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