News Termine Ausschreibungen Marktplatz Arbeitspause Recht

Handwerk und IHK Gewerbe News. Über 100 Tsd. Betriebe präsentieren sich hier.

 

 
 

ZDH-Generalsekretär Schwannecke zur neuen Datenschutz-Grundverordnung: Mit dem neuen Datenschutzrecht wird dafür gesorgt, dass in Europa einheitliche Regeln gelten und auch global agierende Internetkonzerne aus den USA unseren Datenschutz endlich ernst nehmen. Das war überfällig. Dank der starken Anlehnung an den bisherigen deutschen Datenschutz kommen auf unsere Handwerksbetriebe nur punktuelle Neuerungen zu. Hierauf sind unsere Betriebe gut vorbereitet. Das Handwerk packt an und stellt sich den Herausforderungen. Wichtig ist nun, dass bestehende Unklarheiten im Gesetz schnell durch eine praxisgerechte Auslegung der Aufsichtsbehörden beseitigt werden. Dies schafft die nötige Rechtssicherheit.

Markus Pfeifer, Datenschutzbeauftragter des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, zur neuen Datenschutz-Grundverordnung: Tatsächlich neu und praxisrelevant sind die neuen Informationspflichten. Ein Betrieb muss bei Auftragsbestätigung auf dem Angebot schriftlich darüber informieren, wie die Daten seines Kunden genutzt werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass man die Kontaktdaten des Kunden verarbeitet, um den Auftrag zu erfüllen.

Verschiedene Betroffenenrechte wie zum Beispiel Löschungs- oder Korrekturansprüche müssen künftig für die Kunden transparent gemacht werden. Für alle Betriebe, die sich an das bislang geltende Datenschutzrecht gehalten haben, ist aus Sicht des ZDH-Datenschutzexperten der Aufwand überschaubar.

Es sei dennoch zu spüren, dass die Verunsicherung unter den Handwerksbetrieben sehr groß sei. Das liegt laut Peifer auch daran, dass in vielen medialen Berichterstattungen, aber auch von Beratern und Rechtsanwälten häufig Punkte wie die erweiterten Bußgeldvorschriften oder der bürokratische Aufwand in den Vordergrund gestellt werden. Der Bürokratieaufwand mache für Handwerksbetriebe runtergebrochen auf die wirklich praxisrelevanten Punkte jedoch nur einen Bruchteil aus.

Es sei unwahrscheinlich, dass Handwerker nun massenhaft Kontrollen fürchten müssen. Die Behörden dürften vor allem auf konkrete Beschwerden hin tätig werden. Die Aufsichtsbehörden hätten ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass sie ihre Sanktionspraxis nicht ändern werden. Und das bedeutet, dass Betriebe nur dann ein Bußgeld zu befürchten haben, wenn sie wirklich vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen das Datenschutzrecht verstoßen.

Es gebe keinen Anlass für Panik. Die Umsetzung der DSGVO im Betriebsalltag sei machbar und mit der entsprechenden und auf die Belange der Handwerksbetriebe zugeschnittenen Hilfestellungen, gerade aus den Handwerksorganisationen, sei das möglich.

 

Informationen und Unterlagen für Handwerksbetriebe

Die Umsetzung und Beachtung der neuen Datenschutzregeln ist von großer Praxisrelevanz. Die nachfolgenden „Praxis Datenschutz“ sowie der sämtliche Themen umfassende Leitfaden bieten einen vertieften Überblick über die wichtigsten Aspekte des Datenschutzrechts für die betriebliche Praxis. 

Das neue Datenschutzrecht
(PDF)

Anlagen zum Leitfaden
(DOCX)

Was Ihr Betrieb jetzt machen sollte:

ZDH Praxis Datenschutz Handlungsempfehlung
(PDF)

Muster Direktwerbung Betriebe
(DOCX)

Muster Lohnbuchhaltung Betriebe
(DOCX)

Muster Personalführung Betriebe
(DOCX)

Muster Vertragserfüllung Betriebe
(DOCX)

Webseiten Datenschutzhinweis Betriebe
(DOCX)

 

Praxis Datenschutz Formelle Pflichten
(PDF)
Das neue Datenschutzrecht kennt zahlreiche Transparenz-, Dokumentations- und Informationspflichten. Welche es im Einzelnen gibt und welche in der Praxis besondere Bedeutung haben, zeigt dieses „Praxis Datenschutz“ im Überblick.

 

Praxis Datenschutz Zulässige Datenverarbeitung ohne Einwilligung
(PDF)
Eine Datennutzung ist nur zulässig, wenn eine gesetzliche Vorschrift sie erlaubt oder derjenige, dessen Daten verarbeitet werden sollen, in die Nutzung von Daten einwilligt. In diesem „Praxis Datenschutz“ erfahren Sie, welche gesetzlichen Regeln für Sie wichtig sind und wann Sie keine Einwilligung benötigen.

 

Praxis Datenschutz Anforderungen der datenschutzrechtlichen Einwilligung
(PDF)
Damit eine Einwilligung wirksam ist, müssen die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Sind Einwilligungen schriftlich zu erklären? Wie verhält es sich bei Minderjährigen? Dies und weitere Fragen beantwortet das „Praxis Datenschutz“.


Muster Einwilligungserklärung
(DOCX)

 

Praxis Datenschutz zur Informationspflicht bei Erhebung personenbezogener Daten
(PDF)
Personen, deren Daten von einem anderen verarbeitet werden, sollen im Vorlauf zur Datenverarbeitung informiert werden. Insbesondere sollen sie erfahren, welche Daten über sie erhoben und zu welchem Zweck sie genutzt werden. Welche Informationen zu welchem Zeitpunkt im Einzelnen zu erteilen sind, zeigt dieses „Praxis Datenschutz“.


Muster Informationserteilung
(DOCX)

 

Praxis Datenschutz Die Erteilung von Auskünften
(PDF)
Jeder hat das Recht, vom datenverarbeitenden Betrieb eine Bestätigung zu verlangen, ob und welche Daten über ihn gespeichert und verarbeitet werden. Wann eine Auskunft zu erteilen ist und was sie umfasst, erklärt das „Praxis Datenschutz“.


Muster Auskunft Kunde
(DOCX)

 

Praxis Datenschutz Dokumentationspflicht
(PDF)
Handwerksbetriebe sind verpflichtet, sämtliche datenschutzrelevanten Betriebsprozesse im sogenannten „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ zu dokumentieren. Hierdurch sollen sich Betriebsinhaber über das Ausmaß und die Intensität der betrieblichen Datenverarbeitung bewusst werden. Wie die Dokumentation zu erfolgen hat, zeigt das „Praxis Datenschutz“.


Muster Verarbeitungsverzeichnis
(DOCX)

Beispiel Verarbeitungsverzeichnis
(DOCX)

Liste technischer und organisatorischer Maßnahmen
(DOCX)

 

Praxis Datenschutz Auftragsdatenverarbeitung
(PDF)
Wird die Lohnabrechnung von einem Personaldienstleister übernommen, die Steuererklärung vom Steuerberater angefertigt oder die Etikettierung und der Versand von Werbung von einem Lettershop für Sie durchgeführt, handelt es sich um eine Auftragsverarbeitung. Welche Anforderungen an den Vertrag mit Ihrem Dienstleister zu erfüllen sind, zeigt das „Praxis Datenschutz“.


Musterformulierungen Auftragsdatenverarbeitung
(DOCX)

Liste technischer und organisatorischer Maßnahmen Auftragsdatenverabeitung
(DOCX)

 

Praxis Datenschutz Der Betriebliche Datenschutzbeauftragte
(PDF)
Sind im Betrieb mindestens 10 Personen angestellt, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, ist ein Datenschutzbeauftragter zu benennen. Welche Aufgaben, arbeitsrechtliche Stellung und Verantwortung ein Datenschutzbeauftragter hat, beschreibt das „Praxis Datenschutz“.


Muster Bestellung betrieblicher Datenschutzbeauftragter
(DOCX)


NEUE WEBSEITE für Handwerker und Gewerbebetriebe - hier kostenlos erstellen - mit Bild und Text und Link!

Webseite kostenlos für Handwerks- und Gewerbebetriebe. Keine Kostenfallen - keine Zeitbeschränkung. - Möchten Sie Ihren Betrieb in den handwerkernachrichten präsentieren? Wir schenken Ihnen ein kostenloses Firmen-Portrait in unserer Regio-Betriebesuche ! Auch Kammern und Innungen erhalten hier ebenfalls eine kostenlose Webpräsentation.
Keine Kosten - keine Gebühren! Nur als Benutzer registrieren! 
  ( Blaue Kopfleiste oben rechts am Anfang der Webseite! ) >>>>>> Mehr Info hier!

>>   Bereits in der Betriebesuche eingetragen?  Wollen Sie Ihre WEBSEITE jetzt bearbeiten?  - hier einloggen   -   <<

       ______________________________________________________________________________________________________________________________________