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„Für eine Reihe von  Gewerken und Regionen zu hoch“ - Handwerkskammer-Präsident Dittrich sieht schweren Eingriff in die tarifliche Autonomie. Mit Blick auf die innerhalb der Bundesregierung gefundene Einigung zur Einführung einer Mindestausbildungsvergütung ab Januar 2020 erklärt Jörg Dittrich, Präsident der Handwerkskammer Dresden:  „Das ostsächsische Handwerk hat die feste Überzeugung, dass es eine ordentliche Vergütung der Auszubildenden geben muss.

Allerdings ist die angestrebte, staatlich festgelegte Mindestausbildungsvergütung – in Höhe von 515 Euro ab Januar 2020, die bis Ende 2023 auf 620 Euro steigen soll – für eine Reihe von Gewerken und Regionen zu hoch. Zudem ist sie ein schwerer Eingriff in die tarifliche Autonomie.“

Handwerkskammer Dresden

Am Lagerplatz 8

01099 Dresden

Schwerer Eingriff in Tarifautonomie der Sozialpartner HWK-Präsident zur geplanten Einführung einer Mindestausbildungsvergütung  
 
Kammerbezirk/Berlin. Mit Blick auf die jetzt gefundene Einigung zur Reform des Berufsbildungsgesetzes erklärt HWK-Präsident Berthold Schröder: „Eine staatlich festgelegte Mindestausbildungsvergütung ist nicht vereinbar mit dem Grundsatz der Tarifautonomie. Die Gestaltung der Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen ist Kernaufgabe der Sozialpartner, die bei der Festlegung der Ausbildungsvergütungen regionale und branchenspezifische Besonderheiten berücksichtigen.  Anstelle planwirtschaftlicher Ansätze brauchen wir eine Stärkung der Tarifvertragsparteien.“ 
 
Positiv bewerte das Handwerk die gesetzliche Festschreibung eines klaren Tarifvorranges für die Vergütungsregelungen, die die gesetzlichen Mindestvergütungen unterschreiten.

Handwerkskammer Dortmund

Ardeystraße 93

44139 Dortmund

 

ZDH-Generalsekretär: Staatlich festgelegte Mindestausbildungsvergütung ist schwerer Eingriff in Betriebs- und Tarifautonomie

Zu der jetzt innerhalb der Bundesregierung gefundenen Einigung zur Reform des Berufsbildungsgesetzes, die die Einführung einer staatlich festgelegten Mindestausbildungsvergütung ab dem 1.1.2020 vorsieht, erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH):

„Aus Sicht des Handwerks bleibt die gesetzliche Festlegung einer Mindestausbildungsvergütung ein schwerer Eingriff in die gelebte Betriebs- und Tarifautonomie und wird gerade die kleinen Handwerksbetriebe in strukturschwachen Regionen in besonderem Maße belasten.

So soll nicht nur zum 1. Januar 2020 eine Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 515 Euro eingeführt werden, die bis Ende 2023 auf 620 Euro steigen soll. Durch ebenfalls gesetzlich normierte „Wertschöpfungsaufschläge“ sollen die Basiswerte der Mindestvergütung im zweiten Jahr der Berufsbildung um 18, im dritten um 35 und vierten Jahr um 40 Prozent steigen. Als Folge der dauerhaften Festschreibung dieser Prozentzahlen ergibt sich für zukünftige Steigerungen der Mindestvergütung, dass sich diese beschleunigt erhöhen. Diese Regelung, die völlig losgelöst von der Lohn- und der wirtschaftlichen Entwicklung ist, wird damit zu deutlichen Belastungen gerade für die kleinen Betriebe im Handwerk führen.

Positiv zu werten ist die gesetzliche Festschreibung eines klaren Tarifvorranges für die Vergütungsregelungen, die die gesetzlichen Mindestvergütungen unterschreiten. Insoweit appelliert das Handwerk an die Tarifvertragsparteien, von dieser Regelung verantwortungsvoll im Sinne der Aufrechterhaltung des Ausbildungsengagements gerade kleiner Betriebe im Handwerk Gebrauch zu machen. Es ist auch zu begrüßen, dass durch eine Übergangsregelung die neuen Regelungen nicht auf laufende Ausbildungsverträge Anwendung finden.

Gerade vor dem Hintergrund einer sich eintrübenden Konjunktur muss die Politik dafür sorgen, dass die Einführung einer staatlichen Mindestausbildungsvergütung nicht zu einer strukturellen Schwächung des bemerkenswerten Ausbildungsengagements im Handwerk führt.“

 
Zentralverband des Deutschen Handwerks
Mohrenstr. 20/21
10117 Berlin

 


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