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Familien- und Arbeitsministerin Müller: „Jugendliche können in den Ferien Erfahrungen sammeln und Taschengeld aufbessern – aber nicht jeder Ferienjob ist geeignet"- Auch in diesem Jahr werden wieder viele Jugendliche die Sommerferien nutzen, um sich mit einem Ferienjob ein wenig Taschengeld hinzuzuverdienen. Bayerns Familien- und Arbeitsministerin Emilia Müller wies heute in München auf die Regelungen für Ferienarbeit hin:

"Ferienjobs sind eine gute Sache. Jugendliche verdienen dabei nicht nur ihr erstes Geld, sie sammeln auch Erfahrungen. Die können sie später bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz nutzen. Aber auch beim Ferienjob gilt: Sicherheit und Gesundheit gehen immer vor. Deshalb dürfen Kinder oder Jugendliche nicht jede Tätigkeit ausüben. Die Regelungen im Jugendarbeitsschutzgesetz bewahren die jungen Menschen vor Überforderung, Überbeanspruchung und den Gefahren am Arbeitsplatz.“

Schüler ab einem Alter von 15 Jahren dürfen in den Ferien bis zu vier Wochen pro Jahr arbeiten – nicht mehr vollzeitschulpflichtige Schüler (in Bayern nach 9 Schul-jahren) auch länger. Sie dürfen acht Stunden täglich zwischen 6 und 20 Uhr beschäftigt werden. Wer in Gaststätten einen Job findet und bereits 16 Jahre alt ist, darf dort sogar bis 22 Uhr arbeiten. Gefährliche Arbeiten sowie beispielsweise Fließband- oder Akkordarbeit sind jedoch nicht erlaubt.

Für Schüler ab 13 Jahren gelten strengere Regelungen. Sie dürfen nur mit leichten und geeigneten Freizeitjobs höchstens zwei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr beschäftigt werden, dafür aber das ganze Jahr über. Zulässig sind beispielsweise Werbeprospekte austragen, Babysitten oder Nachhilfeunterricht geben.

Das Wochenende ist grundsätzlich tabu. Ausnahmen bestehen aber beispielsweise für Gaststätten, bei Sportveranstaltungen oder in der Landwirtschaft. Arbeiten im Handel sind am Wochenende nur an Samstagen erlaubt.

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Sicher starten im Praktikum, im Job oder in der Ausbildung" unter: http://www.gewerbeaufsicht.bayern.de/arbeitsschutz/sozialer_arbeitsschutz/kinder_jugendarbeitsschutz/index.htm