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Entsorgung von Styropor-Dämmstoffen - Die Handwerkskammer Halle begrüßt die neue Verordnung zur Entsorgung von Abfällen, die organische Schadstoffe enthalten. Der Bundesrat stimmte am vergangenen Freitag für die neue Regelung. Ende des vergangenen Jahres hatte die Bundesregierung HBCD-haltige Dämmstoffe als gefährlichen Abfall eingestuft, was zu einem Entsorgungsengpass bei Handwerksbetrieben führte.

 Bundesregelung schafft Sicherheit für Handwerker

„Wir kämpfen seit Monaten dafür, dass es eine Regelung zur praktikableren Entsorgung gibt“, sagt Thomas Keindorf, Präsident der Handwerkskammer Halle. „Die Einstufung HBCD-haltiger Dämmstoffe als gefährlicher Abfall hat nicht wie erhofft zu einer besseren Nachverfolgung und Entsorgung geführt. Im Gegenteil: Die Unternehmer wurden mit dem Entsorgungsproblem allein gelassen.“ 

Viele Handwerksbetriebe sprachen in Beratungen der Handwerkskammer Probleme mit der Entsorgung an. „Selbst Dämmstoffe, die kein HBCD enthalten, wurden von einigen Entsorgungsstellen mit dem Hinweis nicht angenommen, dass man nicht sicher sein kann, ob nicht doch HBCD im Stoff enthalten ist“, sagt Andreas Baer, Abteilungsleiter Unternehmensbetreuung der Handwerkskammer Halle. 

Die verabschiedete Verordnung, die HBCD-haltige Dämmstoffe nicht mehr als gefährlichen Abfall einstuft, schafft Sicherheit für Handwerksbetriebe, denn Polystyrol-Dämmplatten, die mit dem Flammschutzmittel HBCD behandelt worden sind, können in Verbrennungsanlagen entsorgt werden. 

Handwerkskammer Halle (Saale)
Gräfestraße 24
06110 Halle