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Unternehmen, die Dienstleistungen im Ausland erbringen, müssen dort vielfältige Vorschriften erfüllen: von Anmeldepflichten über Arbeitsschutz, Mindestlohn und Sozialversicherung bis hin zu baurechtlichen Regelungen oder Gewährleistung. Verstöße können teuer werden.Weil immer mehr Mittelständler aus der Region ihr internationales Geschäft intensivieren wollen, veröffentlicht die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) jetzt einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften.

Neue Publikation zur grenzüberschreitenden Entsendung von Mitarbeitern.

„Sogar innerhalb der Europäischen Union sind die Hürden für eine Mitarbeiterentsendung vergleichsweise hoch“, erklärt Birgit Stodtko, Geschäftsführerin International bei der IHK. Bei Bau- und Montagearbeiten habe jedes Land eigene Regelungen. In Frankreich etwa müssten Mitarbeiter ausländischer Firmen eine Baustellenkarte mit sich führen. Fehlt dieser Ausweis, drohe dem Unternehmen ein Bußgeld in Höhe von 2.000 Euro pro Mitarbeiter, im Wiederholungsfall sogar 4.000 Euro, so Stodtko. In Österreich seien die Strafen sehr hoch, wenn beispielsweise der Mindestlohn nicht gezahlt werde. Besonders aufwändig sei die Registrierung in Belgien, Luxemburg und Dänemark.

„Unsere Broschüre erklärt, wann man tatsächlich von einer Entsendung spricht und welche Parallelen und Unterschiede zur Tätigkeit von Selbstständigen im Ausland bestehen“, so Stodtko. Checklisten für wiederkehrende Anforderungen und ein Blick auf die am meisten nachgefragten Zielmärkte seien dabei ebenso Bestandteil wie Tipps aus der Beratungspraxis. Die Publikation kann unter www.halle.ihk.de (Dokumentennummer 3795304) heruntergeladen werden.

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