News Termine Ausschreibungen Marktplatz Arbeitspause Recht

Handwerk und IHK Gewerbe News. Über 100 Tsd. Betriebe präsentieren sich hier.

 

 
 

Aufwendungen für Auswärtstätigkeiten sind als Werbungskosten abziehbar, wenn und soweit sie beruflich veranlasst sind. Es ist erforderlich, die berufliche Veranlassung der Aufwendungen im Einzelnen umfassend darzulegen. Das gilt natürlich auch dann, wenn nur ein Teil der Aufwendungen beruflich veranlasst ist. Unterschiedliche Reiseabschnitte können unterschiedlich beruflich oder privat veranlasst sein.

Beauftragt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer, für ihn einen beruflichen Termin wahrzunehmen, darf der Arbeitgeber auch die Fahrtkosten immer zu 100% lohnsteuerfrei erstatten. Daran ändert sich nichts, wenn der Arbeitnehmer den beruflichen Pflichttermin mit einem vorhergehenden oder nachfolgenden Privataufenthalt verbindet. Es spielt keine Rolle, ob der private Teil der Reise länger ist, solange der berufliche Teil mindestens 10% beträgt.           

Hinweise, wie ganz gezielt Steuern gespart werden können, bietet der Informationsdienst Steuerzahler-Tip. Er erscheint seit über 39 Jahren im VSRW-Verlag und bietet dem Leser monatlich im Umfang von 12 Seiten DIN A 4 in allgemein verständlicher Form aktuelle Steuerinformationen aus Gesetzgebung, Finanzverwaltung und Rechtsprechung.

Der Verlag für Steuern, Recht und Wirtschaft versorgt zahlreiche bundesdeutsche GmbHs sowie deren Steuer- und Rechtsberater mit Informationen, die für die erfolgreiche Führung einer GmbH wichtig sind. Zum Medien-Portfolio gehören Zeitschriften, Informationsdienste, Bücher und Software. In all diesen Medien bemüht sich der Verlag, die fachlichen Informationen in einer auch für rechtliche und steuerliche Laien verständlichen Form zu vermitteln

VSRW-Verlag Dr. Hagen Prühs GmbH
Rolandstr. 48
53179 Bonn