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Finanzen, Steuern, Recht

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Ein Kölner Ehepaar muss sich nach der Einreise aus den USA auf Grundlage der aktuellen Corona-Einreise-Verordnung des Landes NRW in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Beschluss vom 29.05.2020 einen Antrag auf Befreiung von der häuslichen Quarantänepflicht abgelehnt.Die Antragsteller wollen im Laufe der Woche aus Miami (Florida) auf dem Luftweg über Newark (New Jersey) in das Bundesgebiet einreisen. Sie halten sich nach ihren Angaben seit Oktober 2019 an ihrem Winterwohnsitz in Miami Beach auf und wollen an ihren Wohnsitz in Köln zurückkehren. Durch die Quarantänepflicht sehen sie sich in ihren Freiheitsrechten eingeschränkt und haben zur Begründung eines Eilantrages vorgetragen, sie hätten die Wohnung in Miami wegen der Ausgangsbeschränkungen nur selten verlassen, um einkaufen zu gehen und dies zu einer für Senioren reservierten Zeit.

Die Corona-Krise zeigt: Wer seinem Portfolio Bitcoin beimischt, erhöht sogar sein Gesamtrisiko – das ergeben Modellrechnungen in einer Studie der Uni Hohenheim. Bislang waren viele Investoren davon ausgegangen, dass der Bitcoin als Anlageklasse in einem diversifizierten Portfolio so etwas wie ein „sicherer Hafen“ ist. Eine Studie der Universität Hohenheim in Stuttgart zeigt nun: die Kryptowährung enttäuscht. Für private wie professionelle Anleger gilt weiterhin: „Wer Rendite maximieren und Verluste minimieren will, kommt an einer breit gestreuten Kapital-Anlage nicht vorbei“, betont Prof. Dr. Monika Gehde-Trapp, Expertin für Risikomanagement an der Universität Hohenheim. „An den Chancen der Blockchain-Technologie ändert der Befund natürlich nichts.“ Es ist die Gretchenfrage für Anleger: Gibt es Wertpapiere, deren Kurse steigen, wenn alle anderen Anlageklassen fallen – wie aktuell in der Corona-Krise? Mit solchen Wertpapieren könnten sie nämlich ihre Verluste kompensieren. Dem Bitcoin hatte die Finanzszene genau diese Wirkung in turbulenten Zeiten zugetraut.

In einer Videokonferenz am 7. Mai 2020 hat der Landesvorstand der Mittelstands-Union die Ablehnung eines allgemeinen Rechtsanspruchs auf Tätigkeit im Homeoffice beschlossen. Der von Bundesarbeitsminister Heil eingebrachte Vorschlag eines Rechtsanspruches auf Homeoffice stellt einen erheblichen Eingriff in die unternehmerische Freiheit und in das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern dar.

 

Bundestag und Bundesrat haben am 15.05.2020, das Sozialschutzpaket II beraten und verabschiedet und damit auch die Verlängerung des Arbeitslosengeldes beschlossen. Das Gesetz wird in der kommenden Woche im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes wird mit Inkrafttreten des Gesetzes um drei weitere Monate verlängert. Dies betrifft Personen, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und 31. Dezember 2020 auslaufen würde. Weiterbewilligung erfolgt automatisch.

Bund der Steuerzahler betont: Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge abschaffen! - Die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge gehört abgeschafft! Dies fordert der Bund der Steuerzahler (BdSt) – denn dadurch wird die ohnehin aufwendige Berechnung des Kurzarbeitergeldes zusätzlich erschwert. Das Problem ist, dass Arbeitgeber die Lohnabrechnung zweimal anpacken müssen: Das erste Mal, um die Sozialversicherung – zum Beispiel die Krankenversicherung – für ihre Mitarbeiter zu bezahlen und rund zwei Wochen später ein zweites Mal, um die Lohnsteuer zu überweisen. Dies liegt daran, dass im Sozial- und im Steuerrecht unterschiedliche Fristen gelten. Wir meinen: Das ist deutlich zu viel Bürokratie! Gerade die ohnehin komplizierte Abrechnung des Kurzarbeitergeldes zeigt den Missstand nun deutlich. „Da aktuell sehr viele Arbeitnehmer in Kurzarbeit sind, müssen die Arbeitgeber sehr aufwendig abrechnen“, kritisiert BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Deshalb muss dieser unnötige Dualismus zwischen Steuer- und Sozialversicherungsrecht jetzt aufgelöst werden! Dies wird auch nach Überwindung der Corona-Krise wichtig bleiben, macht der BdSt klar.


Hier finden Sie Entscheidungen von Gerichten zu neuen und älteren Verfahren aus dem Bereich Arbeitsrecht, Zivilrecht und Strafrecht. 

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