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Eine bewegte Legislaturperiode für die Branche. "Eine Legislaturperiode mit Höhen und Tiefen", resümiert Hauptgeschäftsführer Dr. Claudius da Costa Gomez. - Neue Anforderungen durch Düngerecht. - Die Länderkammer verabschiedete in ihrer Mammut-Sitzung unter den mehr als 100 Tagesordnungspunkten auch die lange überfällige Verlängerung der Steuerbegünstigung für komprimiertes und verflüssigtes Erdgas. Das kommt auch Biomethan als sauberem, erneuerbarem Kraftstoff zugute.

„Mit der bis 2024 beziehungsweise 2026 verlängerten Steuerermäßigung schließt für die Biogasbranche eine Legislaturperiode mit Höhen und Tiefen“, bilanziert der Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Biogas, Dr. Claudius da Costa Gomez. Mit der für September 2017 auf dem Kalender stehenden ersten Ausschreibung für Bioenergie im Umfang von 150 Megawatt (MW) elektrischer Leistung steht in wenigen Wochen der nächste Lackmustest für die Branche bevor.

Die bevorstehende Ausschreibung, welche in der 2016 verabschiedeten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geregelt wird, markiert einen politischen Wendepunkt. Denn noch 2014 war in der vorangegangenen EEG-Novelle durch die Streichung der Vergütung für Energiepflanzen und einer zu gering bemessenen Grundvergütung der Anlagenneubau weitgehend zum Erliegen gekommen. „Mit der Ausschreibung erhalten Biogas-Bestandsanlagen wieder eine Perspektive und die Chance, sich den neuen Anforderungen am Strommarkt zu stellen. Und auch für Neuanlagen hat sich die Lage etwas aufgehellt“, erklärt da Costa Gomez.

Mit Blick auf die Zeit nach der Bundestagswahl sieht der Hauptgeschäftsführer weiteren Verbesserungsbedarf am gesetzlichen Rahmen: „Für das Gelingen der Energiewende ist die Bereitstellung von hochwertigem Biogas von großer Bedeutung: Die verlässliche, stets verfügbare Energie aus Biogasanlagen ist nicht vergleichbar mit der fluktuierenden Produktion von Wind- und Solarstrom. Am Strommarkt wird die Flexibilität von Biogas, bedingt durch das Überangebot an schmutzigen fossilen Kapazitäten, derzeit aber nicht honoriert“, beklagt da Costa Gomez. Neben der verstärkten Direktvermarktung von sauberem Strom aus Biogas bieten sich für viele Anlagenbetreiber weitere Erlösmöglichkeiten, so durch die Vermarktung von Wärme. Möglich ist auch die Bereitstellung von klimafreundlichem Kraftstoff - wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Hier stehen momentan durch die Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie auch auf EU-Ebene wichtige Weichenstellungen bevor.

Neue Herausforderungen ergeben sich für Biogas-Anlagenbetreiber durch das seit Juni geltende neue Düngerecht. Für die Ausbringung ebenso wie für die Lagerung von Gärresten sind auf vielen Betrieben neue Investitionen notwendig. „Biogasanlagen stellen nicht nur Energie für Endverbraucher, sondern über ihre Gärprodukte auch wertvolle Nährstoffe für die Landwirtschaft bereit. Die Branche ist der zielgerichteten Nutzung dieser Produkte verpflichtet. In diesem Sinne streben wir praxisgerechte Lösungen für die Biogasbranche an. Naturschutz und Energiewende gehören zusammen. Denn nur wer entschlossen Klimaschutz betreibt, kann auch erfolgreich Natur schützen“, erklärt da Costa Gomez.

Fachverband Biogas e.V.
Angerbrunnenstraße 12
85356 Freising