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Wie lässt sich Bürokratie abbauen?  Meldepflichten reduzieren, Dokumentation vereinfachen, Mehrwertsteuersätze vereinheitlichen: Das sind mögliche Aspekte des Bürokratieabbaus, die Vertreter der IHK Nürnberg für Mittelfranken in einem Fachgespräch mit MdL Walter Nussel, dem Beauftragten für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung, erörterten. Der bürokratische Aufwand sorgt in den Unternehmen für viel zusätzliche Arbeit und Mehrkosten, so vor Kurzem das Ergebnis einer IHK-Umfrage unter 550 Unternehmern, die sich im Ehrenamt der IHK engagieren.

Als besonders belastend finden sie die vielen Dokumentationspflichten im Steuer- und Arbeitsrecht sowie die zahlreichen statistischen Meldepflichten. Gerlinde Wanke, Leiterin der Steuerabteilung der Nürnberger Versiche-rung und Vorsitzende des IHK-Fachausschusses Recht und Steuern, nannte als Beispiele u.a. die umfangreichen Vorschriften zur Dokumentation von Arbeits- und Pausenzeiten sowie zum Einsatz von Zeitarbeitskräften. Auch die neue Datenschutzgrundver-ordnung und die Unsicherheit darüber, wie man mit Kundendaten rechtssicher umgeht, wurden bei der IHK-Umfrage von fast allen Befragten als zusätzliche Belastung aufgeführt.

Viele Betriebe des Einzelhandels und der Gastronomie klagten auch über nicht nach-vollziehbare Regelungen und Dokumentationspflichten bei der Mehrwertsteuer. Eine Kombination aus umsatz- und ertragsteuerlichen sowie baurechtlichen Problemen er-schwert zudem die Errichtung von Werkswohnungen. Angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt bieten sie für viele Unternehmen eine ausgezeichnete Möglichkeit, um Fachkräfte zu gewinnen und an den Betrieb zu binden. Durch die erleichterte Errichtung von Werkswohnungen könnten zudem Leerstände in den Innen-städten reduziert sowie Investitionen speziell auch in ländlichen Räumen angeregt wer-den. Bei dem Treffen mit Walter Nussel wurde konkret Bezug genommen auf die Bürokratielasten, die von den Unternehmern in der IHK-Umfrage als besonders ärgerliche Erschwernisse genannt wurden. Der Politiker rief die Wirtschaft dazu auf, ihm jederzeit anhand von konkreten Praxisbeispielen weitere bürokratische Lasten mitzuteilen, und versprach, die Verantwortlichen aus allen Behörden und Ministerien zusammenzubringen, um einfachere und verständliche Lösungen vorzulegen.

Die IHK und Nussel wollen gemeinsam insbesondere die Notwendigkeit von statistischen Meldepflichten überprüfen: Sind bestimmte statistische Meldungen entweder völlig verzichtbar oder könnten sie auch in längeren Intervallen erhoben werden? Welche Erhebungen könnten bei kleinen und mittleren Unternehmen völlig entfallen oder mit kleineren Stichprobenumfängen erhoben werden?

Aufgreifen will Nussel beispielsweise den Umstand, dass für die EU-Intrahandelsstatistik für jedes einzelne Produkt ein eigenes Formular nötig ist, anstatt Produktgruppen zusammenzufassen. Walter Nussel verwies bei seinen Ausführungen auch auf einen aktuellen Ministerratsbeschluss, zu dem er selbst den Vorschlag eingebracht habe. Demnach wird die Staatsregierung künftig in geeigneten Fällen staatliche Regelungen und Vollzugshilfen vor ihrem Inkrafttreten gemeinsam mit ausgewählten Unternehmen einem besonderen Praxis- Check unterziehen und in einem Testlauf erproben. Auf diese Weise sollen Probleme, die sich in der Praxis ergeben würden, rechtzeitig erkannt und gegebenenfalls noch behoben werden.

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