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EU-Parlament hat der Reform des Urheberrechts zugestimmt. Dazu Henrik Vagt, Geschäftsführer Wirtschaft & Politik der IHK Berlin: "Die Reform des Urheberrechts in der EU ist auch für den Wirtschaftsstandort eine wichtige Frage. Rund 18 Prozent der Unternehmen der Film- und TV-Branche in Deutschland haben ihren Hauptsitz in Berlin. 21,4 Prozent der deutschen Umsätze der Musikwirtschaft werden in der Hauptstadt erwirtschaftet. Unternehmen und Kreative haben ein Recht darauf, dass ihre Inhalte auch im Netz angemessen vergütet werden.

Auch deshalb hat sich die IHK Berlin in dem Reformprozess immer wieder für eine faire Vergütung von Kreativen stark gemacht. Gleichzeitig schaffen die vorgesehenen Sonderregelungen für Start-ups wesentliche Voraussetzungen, damit auch neue Marktplayer nicht überfordert werden. Bei der Umsetzung in deutsches Recht geht es jetzt insbesondere darum, dass es nicht zu einer Einschränkung der Meinungs- und Kunstfreiheit kommt und die Debatte über mögliche Upload-Filter konstruktiv weitergeführt wird."

IHK Berlin | Fasanenstraße 85 | 10623 Berlin

vbw begrüßt verbesserten Schutz des geistigen Eigentums

Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. betont den Wert des geistigen Eigentums als Rechtsgut und begrüßt dessen geplanten besseren Schutz durch den Richtlinienentwurf zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt. Dieser wurde heute vom EU-Parlament angenommen. „Wir stehen klar zum Leistungsschutzrecht: Geistiges Eigentum muss auch im digitalen Zeitalter geschützt werden und Urheber finanziell für ihre Leistungen entlohnt werden“, kommentiert der vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Brossardt: „Meinungsvielfalt im Netz muss gesichert sein".

Kontrovers diskutiert wird dabei insbesondere die Haftung von großen Internetplattformen für die von Nutzern hochgeladenen Inhalte. Artikel 13 der Richtlinie sieht vor, dass die Plattformen für jegliche Urheberrechtsverletzungen verantwortlich sind. „Ob dies den Einsatz von Upload-Filtern zwingend erforderlich macht, erscheint aber fraglich. Upload-Filter sind dann richtig, wenn sichergestellt ist, dass sie allein dem Schutz des geistigen Eigentums dienen und die Meinungsvielfalt nicht eingeschränkt wird. Pauschale Lizenzvereinbarungen wären eine mögliche Alternative. Das gäbe den Plattformbetreibern Rechtssicherheit“, betont Brossardt.

Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.