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Brossardt appelliert an gemeinsamen Einsatz zum Wohl der Unternehmen. - Die Betriebsratswahlen 2018 gehen am 31. Mai zu Ende. „Ein gutes Miteinander von Geschäftsleitung und Betriebsrat ist essenziell für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens. Ich rufe die neu gewählten Betriebsräte auf, bei allem Einsatz für die Belange der Mitarbeiter stets das Wohl des Unternehmens insgesamt nicht aus den Augen zu verlieren. Die Betriebsparteien müssen hierfür an einem Strang ziehen.

Die vom Betriebsverfassungsgesetz vorgeschriebene vertrauensvolle Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Betriebsräten ist die Basis für ein leistungsförderndes Arbeitsumfeld“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Nach seinen Worten ist der Erfolg des Unternehmens die Grundlage für gute Arbeitsbedingungen, insbesondere was Entlohnung und Beschäftigungssicherung anbelangt.

Erfahrungsgemäß gibt es in den Unternehmen in Bayern eine gut verankerte Vertrauenskultur zwischen Belegschaft und Geschäftsleitung. Brossardt: „Bei der letzten Wahl wurden viele Betriebsräte in ihrem Amt bestätigt. Das ist Ausdruck des guten Miteinanders in den Betrieben.“

 

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