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(ots) - Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat sich in der Debatte um das Fachkräftezuwanderungsgesetz für eine Stichtagsregelung ausgesprochen, die Flüchtlingen mit Job ein Bleiberecht gibt. "Menschen aus Drittstaaten, die hier nur geduldet, aber voll integriert sind, Deutsch sprechen und einen Arbeitsplatz haben, sollten wir nicht in ihre Heimatländer zurückschicken. Das wäre absurd", sagte Heil der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Samstag). Der Minister betonte: "Da setze ich auf praktische Lösungen in der Koalition. Denkbar ist eine Stichtagsregelung, weil kein Mensch es versteht, wenn wir Fachkräfte abschieben, die wir selbst ausgebildet haben und die hier dringend gebraucht werden."

Heil wies zudem auf die Dringlichkeit des Fachkräftezuwanderungsgesetzes hin. Es gebe Hinweise, dass der bereits in einigen Branchen und einigen Regionen herrschende Fachkräftemangel negative Wirkung auf das Wirtschaftswachstum hab. "Zuerst müssen wir dafür sorgen, die Fachkräftesicherung mit den Menschen zu schaffen, die wir im Lande haben. Dann brauchen wir pragmatische Lösungen für Fachkräftezuwanderung." Heil betonte, ihm gehe es um Rechtssicherheit für Menschen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus, die im Arbeitsmarkt integriert sind. "Ich sage: Wir dürfen nicht die Falschen abschieben." -  Im Rahmen einer Stichtagsregelung könnten Flüchtlinge mit ungesichertem Aufenthaltsstatus, die bis zu einem bestimmten Stichtag bereits einen festen Arbeitsplatz hatten, ein dauerhaftes Bleiberecht bekommen.

Arbeitsminister Heil will Weiterbildung in Betrieben großzügig fördern

Unternehmen im digitalen Wandel, die ihre Mitarbeiter weiterbilden, sollen ab 1. Januar 2019 großzügige finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten. Das geht aus einem Referentenentwurf des Arbeitsministeriums hervor, der der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Samstag) vorliegt. Die Unternehmen müssen sich allerdings an der Weiterbildung beteiligen. "Es können Weiterbildungsmaßnahmen sowie die Zeit während der Qualifizierung mit einer anteiligen Lohnfortzahlung gefördert werden. Die Summen werden nach Betriebsgrößen gestaffelt", sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) der "Rheinischen Post".

So sieht der Entwurf vor, dass Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten voll unterstützt werden sollen. Bei Unternehmen mit mindestens zehn und weniger als 250 Beschäftigen soll sich den Plänen zufolge der Arbeitgeber zu 50 Prozent beteiligen. Große Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten sollen einen Eigenanteil von 75 Prozent leisten. "Ich habe mit dem Gesetz insbesondere Arbeitnehmer im Blick, für die der digitale Wandel auch bei guter Qualifikation eine große Herausforderung ist", sagte Heil.

Daher sollten die Betriebe unabhängig von ihrer Größe von einer Kostenbeteiligung freigestellt werden, wenn es um eine Weiterbildung für ältere Arbeitnehmer ab 45 Jahre und um schwerbehinderte Arbeitnehmer gehe. Das Programm ist nicht gedeckelt. Deutschland sei für die Digitalisierung noch nicht gut genug gerüstet, sagte Heil. "Mit diesem Gesetz gehen wir einen ersten Schritt, um von der Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung zu kommen."

Rheinische Post
Redaktion