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Schlaglicht

Lesen Sie hier Kommentare und Meinungen zu aktuellen Themen des Tages aus Handwerk, Wirtschaft, Politik, Sport und Gesellschaft.


Warnung vor erneutem Aussetzen der Schuldenbremse. - Die Ergebnisse der Interims-Steuerschätzung sind mit Vorsicht zu genießen: Sowohl die Prognose zur wirtschaftlichen Erholung als auch zur Entwicklung der Steuereinnahmen sind wegen der Corona-Krise von großer Unsicherheit geprägt und weniger verlässlich als in stabilen Zeiten, bilanziert der Bund der Steuerzahler (BdSt). „Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, im Zuge der bevorstehenden Haushaltsaufstellung für 2021 auf Sicht zu fahren und die grundgesetzliche Schuldenbremse voreilig nicht ein weiteres Mal auszusetzen“, betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel und warnt: „Ein Schulden-Aktionismus ist schädlich und das falsche Rezept in der Krise!“ -  Die Fehler der Bundesregierung - Mit Blick auf die besondere Situation in der Corona-Pandemie differenziert der Bund der Steuerzahler zunächst: Ohne Frage bleibt der Finanzbedarf zur Unterstützung der Sozialversicherungen, Betriebe und Beschäftigten auch 2021 hoch. Allerdings ist der Bund verfassungsrechtlich dazu verpflichtet, auch Eigenbeiträge zu leisten, um die Neuverschuldung so gering wie möglich zu halten. Dieser Pflicht ist die Bundesregierung bisher nicht nachgekommen.


Zu der in dieser Woche von der Bundesregierung gegebenen Konjunktureinschätzung, wonach der Einbruch der deutschen Wirtschaft weniger stark als erwartet ausfällt, hat ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke gegenüber Karin Birk von der Deutschen Handwerkszeitung (DHZ) gesagt:  „Ohne Zweifel ist es eine gute und erfreuliche Nachricht, dass der Wirtschaftseinbruch durch Corona offenbar nicht so schlimm ausfallen wird wie zunächst befürchtet und dass die deutsche Wirtschaft wieder Tritt zu fassen scheint. Über den Berg sind wir aber längst noch nicht. Solange kein wirksamer Impfstoff gegen Covid-19 gefunden worden ist, wird die "neue Normalität", die weiter mit Einschränkungen einhergeht, deutliche Spuren im Wirtschaftsgeschehen hinterlassen und sich in den Kassen und Büchern vieler Unternehmen und Betriebe spürbar auswirken. Der Aufholprozess hat zwar begonnen, aber noch immer gibt es innerhalb und außerhalb des Handwerks Betriebe, die schwer unter den Folgen der Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung zu leiden haben. Und viele der Unternehmen, die zwar gut durch die massive erste Lockdown-Phase gekommen sind, müssen nun feststellen, dass dringend benötigte Folgeaufträge fehlen. Es ist also nach wie vor Vorsicht geboten und ein politisches Handeln erforderlich, das sich an den aktuellen Pandemie-Entwicklungen orientiert und das zum Ziel hat, einen erneuten flächendeckenden Lockdown unbedingt zu vermeiden.


Bund der Steuerzahler kritisiert den Beschluss des Koalitionstreffens - Der Bund der Steuerzahler (BdSt) übt scharfe Kritik am aktuellen Beschluss zum Wahlrecht: Denn mit ihren marginalen Korrekturen haben die Parteispitzen von Union und SPD den Souverän und jeden einzelnen Wähler düpiert. „Der Koalitionsausschuss hat nur Kosmetik geliefert, die den überteuren XXL-Bundestag nach der Wahl 2021 zementieren wird“, bilanziert BdSt-Präsident Reiner Holznagel. „Union und SPD sind meilenweit von einer echten Reform unseres komplizierten Wahlrechts entfernt – die Wähler haben etwas anderes verdient.“ Im Einzelnen: Nach dem Willen der Koalition sollen mit der Bundestagswahl 2021 drei Überhangmandate nicht mehr durch Ausgleichsmandate kompensiert werden. Ebenso sind Kleinst-Korrekturen am Sitz-Zuteilungsverfahren geplant. Als Ergebnis erhoffen sich Union und SPD eine deutliche Dämpfung jener Mandate, die über die gesetzliche Soll-Größe von 598 hinausschießen.


28.08.2020 - IHK Südthüringen zur Diskussion um die Vier-Tage-Woche  - In diesem Sommer kam aus Gewerkschaften und Politik die Diskussion auf die Vier-Tage-Woche. Manche Stimmen sprachen sich für eine temporäre Regelung in einzelnen Branchen aus, andere plädierten für eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung. Aus Sicht der Industrie- und Handelskammer Südthüringen (IHK) stehen der Entlastung der Sozialkassen durch weniger Kurzarbeit und Kündigungen Einkommenseinbußen für die betroffenen Beschäftigten gegenüber. Angesichts der Fachkräfteengpässe erscheint daher für Betroffenen die berufliche Umorientierung als bessere Strategie. Für IG-Metall-Chef Hofmann ist Arbeitszeitverkürzung ein Instrument, um Arbeitsplätze in Branchen mit starkem Strukturwandel zu erhalten. Er spricht sich für eine entsprechende Option im Tarifvertrag aus, die einzelne Betriebe ziehen können, und verlangt dafür einen Lohnausgleich. Die Vier-Tage-Woche würde somit für die betroffenen Beschäftigten nicht mit einer proportionalen Lohnanpassung um 20 Prozent, sondern um einen geringeren Anteil einhergehen. Gesamtwirtschaftlich ist es sicherlich besser, wenn Absatzschwierigkeiten einzelner Branchen nicht auf die Gesamtheit der Beitragszahler umgelegt werden und zu höheren Ausgaben für Arbeitslosengeld I und für Kurzarbeitergeld führen.


25. August 2020  - VhU zur Kabinetts-Diskussion um Verlängerung der Kurzarbeitergeldregelungen - Pollert: „In der anhaltenden Corona-Krise Kurzarbeitergeld verlängern, Erhöhung beenden und kein Zwang zur Qualifizierung!“ - „Es ist richtig, in der anhaltenden außergewöhnlichen Corona-Krise die Bezugsmöglichkeit von Kurzarbeitergeld zu verlängern. Allerdings sollten die Aufstockung beendet, die Sozialversicherungskosten weiter erstattet und keine komplizierte Verbindung mit Qualifizierung verpflichtend vorgeschrieben werden. Klar ist aber auch, dass Kurzarbeitergeld ein vorübergehendes Überbrückungsinstrument bleiben muss, das den Unternehmen hilft, durch den dunklen Tunnel zu kommen, und nur so lange eingesetzt werden kann, wie Aussicht auf Rückkehr zur Normalbeschäftigung besteht“, erklärte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. (VhU) zur Diskussion um die Verlängerung der Krisen-Kurzarbeitergeldregelungen. Die Unternehmen hätten immer noch erhebliche Kosten, selbst wenn der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit tragen muss, z. B. durch Urlaubs- und Feiertagsbezahlung oder vielfach weiter laufende Kosten für Gebäude und Maschinen. Diese wirken wie eine automatische Bremse für die Dauer des Kurzarbeitergeldbezugs. Um Liquidität in den Unternehmen zu halten, braucht es bei anhaltenden staatlichen Corona-bedingten Einschränkungen, die die Wirtschaft belasten, einen stärkeren steuerlichen Verlustrücktrag.

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