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Zum Entwurf des Pflegeberufsgesetzes (PflBG), das am Mittwoch im Kabinett beraten werden soll, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Dienstag in Berlin: "Der DGB warnt vor einer bloßen Zusammenlegung der allgemeinen Pflege

, Kinderkrankenpflege und Altenpflege bei gleichzeitiger Beibehaltung der dreijährigen Ausbildungsdauer. Der Ansatz einer generalisierten Ausbildung vernachlässigt die sehr komplexen Anforderungen der einzelnen Pflegerichtungen, beispielsweise die Unterschiede zwischen Langzeit- und Akutpflege oder zwischen medizinisch orientierter Pflege und geronto-psychiatrischer Pflege. Kompetenzen einzuebnen macht Pflegeberufe nicht attraktiver -  im Gegenteil: Das führt zu einer Schmalspurausbildung, die die Berufsfähigkeit nach Abschluss der Ausbildung gefährdet .

Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in der Pflege und der steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen ist eine Weiterentwicklung der Pflegeberufe dringend nötig. Der DGB hält das Modell der integrierten Berufsausbildung in der Pflege für das bessere Modell, denn es vereint hohe Fachlichkeit und Professionalisierung. Dieses Modell besteht aus einer mindestens dreijährigen Ausbildung, die auf einer ein- bis zwei-jährigen einheitlichen Grundausbildung mit anschließender Schwerpunktsetzung in allgemeiner Pflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege basiert. Die unterschiedlichen Berufsabschlüsse sowie deren Bezeichnungen sind für die berufliche Identität in ihrer jeweiligen Spezialisierung maßgeblich und wichtig."

 

 

Text der DGB-Stellungnahme unter http://www.dgb.de/-/YpJ

Deutscher Gewerkschaftsbund - PM 003