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Brossardt: „Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf marginal“ .  - Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. lehnt die Pläne der Bundesregierung zur Schaffung eines „Sozialen Arbeitsmarkts“ ab. „Der Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett heute verabschiedet hat, ist unausgegoren, teuer und ineffektiv. Er trägt nicht zur besseren Integration in den Arbeitsmarkt bei, sondern verfestigt Arbeitslosigkeit“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Das neue Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ richtet sich an Langzeitarbeitslose: Personen, die seit mindestens sieben Jahren Leistungen nach dem SGB II beziehen und während dieses Zeitraums nicht oder nur kurz erwerbstätig waren. Für diese Gruppe soll laut Gesetzentwurf ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt bezahlt werden. Die Förderdauer ist auf fünf Jahre angelegt und wird durch ein beschäftigungsbegleitendes Coaching flankiert.

Die vbw bemängelt daran, dass der Entwurf dem Gießkannenprinzip folgt, obwohl im ersten Arbeitsmarkt ohne Bezuschussung konkrete Nachfrage besteht. „Es muss dringend festgelegt werden, für welche Gruppen mit welchem Ziel am Arbeitsmarkt das Instrument prioritär eingesetzt werden soll. Sonst besteht die Gefahr, dass die Förderung nutzlos verpufft“, sagte Brossardt.
 
Die pauschale Förderdauer von fünf Jahren hält die vbw für zu lang. „Es muss regelmäßig geprüft werden, ob die Fördervoraussetzungen noch gegeben sind. Die Betroffenen dürfen nicht fünf Jahre im ‚Sozialen Arbeitsmarkt‘ geparkt werden“, erklärte Brossardt. Negativ bewertet die vbw in diesem Zusammenhang auch, dass die Förderung zwei Jahre lang zu 100 Prozent erfolgen soll und der Vorschlag der Union nicht aufgegriffen wurde, die Förderhöhe nur im ersten Jahr auf 100 Prozent festzulegen. „Außerdem hätte die Regelung befristet werden müssen, um sie auf ihre Wirksamkeit überprüfen zu können“, so Brossardt.

Die vbw sieht gegenüber den ursprünglichen Plänen nur marginale Verbesserungen. Eine besteht darin, dass Jugendliche unter 25 Jahren nicht mehr zur Zielgruppe der Regelung gehören. Auch das geplante Coaching und die Förderung der Weiterbildung bewertet die vbw positiv. „Insbesondere begrüßen wir, dass das Coaching nun auch Hilfen bei der Beantragung von Unterstützungen der Kinder- und Jugendhilfe umfasst“, sagte Brossardt.

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