Bei der Erhebung der Umsatzsteuer ist grundsätzlich der leistende Unternehmer Steuerschuldner und hat die Pflicht, die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Bei bestimmten Bau- und Gebäudereinigungsleistungen verlagert sich die Steuerschuld allerdings auf den Leistungsempfänger. Die Handwerkskammer bietet dazu einen Workshop am 31. August 2016 an.
Das Reverse-Charge-Verfahren (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft oder auch Abzugsverfahren) ist eine Sonderregelung bei der Umsatzsteuer. Nach diesem Spezialfall muss der Leistungsempfänger (Kunde) und nicht der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer entrichten (nach § 13b UStG).
In den vergangenen Jahren sind regelmäßig gesetzliche Änderungen erfolgt. Mit dem Workshop wollen wir Ihnen praxisnah ein Gerüst zum Prüfen beim Vorliegen eines Anwendungsfalles des § 13 b UStG geben. Praxisbeispiele dienen hierzu den § 13 b UstG näher zu bringen.