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Gewerke-News

Marken, Produkte & Innovation -  Marken und Bemerkenswertes - Unternehmen und Tester berichten. Was brauchen Sie für Ihren Beruf? Im der Rubrik Gewerke-News finden Sie Informationen zu Leistungen und Angeboten von Herstellern und Dienstleistern zielgenau für jedes Gewerbe. Dazu Testberichte von unabhängigen Produkttestern aus Handwerk und Gewerbe.

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Die baden-württembergische Landesregierung hat beschlossen, die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf bestimmten Gebäuden ab dem Jahr 2022 zur Pflicht zu machen. Dies geschieht im Zuge der Novellierung des Klimaschutzgesetzes, das der Landtag in Stuttgart noch vor der Sommerpause verabschieden soll. Benachteiligt die Solarpflicht in Baden-Württemberg die Solarthermie gegenüber der Photovoltaik? Ein Pro und Contra unserer Autoren Detlef Koenemann und Jens-Peter Meyer -
Pro: Die sogenannte „Solarpflicht“ in Baden-Württemberg benachteiligt die Solarthermie massiv
Es handelt sich bei der sogenannten „Solarpflicht“ in Baden-Württemberg eindeutig um eine Bevorzugung der Photovoltaik. Schon der Begriff „Solarpflicht“ ist falsch, denn der Gesetzentwurf spricht von einer „Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen“. Korrekt ist daher der Begriff Photovoltaik-Pflicht. Im Gesetzentwurf heißt es: „Beim Neubau von Nichtwohngebäuden ist auf der für eine Solarnutzung geeigneten Dachfläche eine Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung zu installieren […].“ Das Gesetz definiert nicht, „in welchem Umfang eine geeignete Dachfläche zur Pflichterfüllung mindestens genutzt werden muss.“ Das soll das Umweltministerium über eine Verordnung regeln.

 

Hybridheizungen kombinieren mindestens zwei verschiedene Systeme zu einer Gesamtanlage. Die Vorteile dabei sind die Steigerung von Effizienz, Flexibilität und Betriebssicherheit sowie die Senkung von Emissionen. Immer mehr Planer und Handwerker setzen deshalb zur Erzeugung von Raumwärme und Warmwasser auf kombinierte Systeme. Es ist eine ganz einfache Rechnung: Werden zwei Heizungsanlagen kombiniert, die jeweils den Wärmebedarf des zu beheizenden Gebäudes zu jeder Zeit auch allein decken könnten, steigert das die Effizienz sowie die Flexibilität bei der Brennstoffwahl. Das System, das zur jeweiligen Jahreszeit am besten arbeitet, sorgt automatisch für die Wärme. Relevant sind dabei Außentemperatur, Witterung sowie der momentane Wärmebedarf.

Moderne Holzenergie im Berliner Wohnungsbau und Gewerbe  - Neben den bekannten Vorzügen zeichnen sich Pelletheizungen auch durch das breite Einsatzspektrum aus. Das gilt auch, oder sogar besonders in der Großstadt: Je höher der Wärmebedarf, desto wirtschaftlicher und klimarelevanter wird ihr Einsatz. Darüber hinaus verzeichnen sie in der Energieeinsparverordnung (EnEV) über den Primärenergiefaktor eine sehr positive Bewertung. Dies führt zu einem konstanten Zubau mittlerer und größerer Pelletheizungen auch im Wohnungsbau und im Gewerbe.

Bei diesem Einfamilienhaus decken große Solarthermie- und Photovoltaikanlagen in Kombination mit einem Wärme- und Stromspeicher einen Großteil des Energiebedarfs für Wärme und Strom solar. - Mehrfamilien-Sonnenhäuser werden Standard - Die Mehrfamilien-Sonnenhäuser wurden entweder mit dem klassischen Sonnenhaus-Konzept mit einer großen Solarthermie-Anlage gebaut oder mit einem Photovoltaik-Solarthermie-Kombisystem für hohe Autarkie bei Wärme, Strom und Mobilität. Aktuell sind mehrere Mehrfamilienhäuser mit dem solaren Energiekonzept im Entstehen oder kurz vor der Fertigstellung, zum Beispiel in Regensburg und Berlin. In Nordrhein-Westfalen wird die Klimaschutzsiedlung Ibbenbühren mit Sonnenhäusern gebaut.

Für Planer und Energieberater: neue Kennwerte nach DIN V 4701-10 und DIN V 18599 - Der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) hat seine Listen mit Herstellerkennwerten von Pelletkesseln und wasserführenden Pelletkaminöfen nach DIN V 4701-10 und DIN V 18599 aktualisiert. Dabei wurden Kessel der Hersteller ETA, Fröling, Hargassner, Paradigma und Windhager neu aufgenommen und Werte des Herstellers Ökofen ergänzt. Damit enthalten die Listen nun Angaben von ca. 400 Pelletkesseln und wasserführenden Pelletkaminöfen 17 verschiedener Hersteller. Sie bieten Energieberatern, Planern und Heizungsbauern eine praktische Hilfestellung bei der Planung erneuerbarer Wärmeerzeuger.

Die Berechnung des Heizenergiebedarfs von Pelletheizungen für EnEV- und KfW-Nachweise, Energieausweise, die Energieberatung sowie die Gebäude- und Heizungsplanung ist nach wie vor sowohl nach der alten Norm DIN V 4701-10 als auch nach der neueren DIN V 18599 möglich. Besonders bei Berechnungen nach der veralteten DIN V 4701-10 empfiehlt sich für eine realistische Abschätzung des Heizenergiebedarfs die Berechnung mit Herstellerkennwerten. Denn Standardkennwerte können zu einer erheblichen Überschätzung des Energiebedarfs moderner Pelletfeuerungen führen. So sieht der Standardwert einen Wirkungsgrad von 80 Prozent vor, während moderne Kessel mehr als 90 Prozent Wirkungsgrad haben. Außerdem wird der leistungsabhängige elektrische Hilfsenergiebedarf deutlich zu hoch angesetzt – besonders bei großen Kesseln. Standardwerte sollten daher nur verwendet werden, wenn keine Herstellerwerte vorliegen.


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