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ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke zur notwendigen Verlängerung der erleichterten Stundungsmöglichkeit der Sozialversicherungsbeiträge: „Das Herunterfahren des öffentlichen Lebens bedroht inzwischen die wirtschaftliche Existenz vieler Handwerksunternehmen. Viele von ihnen leiden unter erheblichen Umsatzeinbußen. Weil die Kosten für die Betriebe weiterlaufen, wird ihre Liquidität innerhalb weniger Wochen aufgezehrt. Für viele Handwerksbetriebe ist es inzwischen eine Frage von Tagen, ob sie es schaffen, zu überleben oder ob sie von der Insolvenz bedroht sind. Die erleichterte Stundungsmöglichkeit der Sozialversicherungsbeiträge für März und April war in diesem Zusammenhang eine richtige und notwendige Maßnahme, um den Betrieben etwas Luft zum Atmen zu verschaffen. Da sich die Einnahmesituation der Betriebe aber nicht verbessert hat, wird das nicht ausreichen.

Vor diesem Hintergrund ist es dringend notwendig, die Stundungserleichterungen auch über den April hinaus für die Monate Mai und Juni fortzusetzen. Dabei ist es wichtig, dass auch das Vorrang-Erfordernis der Ausschöpfung anderer Hilfsmaßnahmen großzügig ausgelegt wird. Eine Beitragsstundung darf also nicht verwehrt werden, nur weil es noch andere staatliche Hilfsmaßnahmen gibt. Die Nachzahlung der Beiträge sollte ebenfalls flexibel und ratierlich über einen längeren Zeitraum, etwa bis zu 12 Monaten – entsprechend den betrieblichen Möglichkeiten – erfolgen können. Eine solche Maßnahme kann flankierend helfen, Insolvenzen im Handwerk zu vermeiden und damit Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze zu sichern.“


Zentralverband des Deutschen Handwerks
Mohrenstr. 20/21
10117 Berlin

 


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