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Digitaler Tachograph: Europaabgeordnete nehmen Bestimmungen zum Fahrtenschreiber an. - Der Transportausschuss des Europaparlaments hat am 8. Juni 2020 in zweiter Lesung die Bestimmungen zum Digitalen Tachographen (Digitaler Fahrtenschreiber) angenommen. Das Ausschussergebnis wird voraussichtlich im Juli durch das Plenum bestätigt werden. Dazu erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke: „Erfreulicherweise konnten wir uns bei der Abstimmung zur Ausweitung der Tachographenpflicht mit unserer Argumentationslinie durchsetzen, dass im Handwerk das Lenken von Fahrzeugen für den Fahrer eben nicht die Haupttätigkeit darstellt. Diese Abgrenzung und Definition unterscheidet den Gerüstbauer, Dachdecker oder Zimmerer entscheidend vom Speditionsfahrer und von sonstigen Berufskraftfahrern. Insofern ist es folgerichtig, dass einige Nachweispflichten und Sozialvorschriften, die für Berufskraftfahrer gelten, mit dem heutigen Abstimmungsergebnis nicht auf Handwerker angewendet werden.

Es ist allerdings bedauerlich, dass trotzdem die Gelegenheit nicht genutzt worden ist, umfassendere Ausnahmen für unsere Betriebe festzuschreiben. Nach wie vor führen die Auflagen im Rahmen der Tachographenpflicht für unsere Unternehmen zu ungerechtfertigten finanziellen und bürokratischen Belastungen.

Handwerker unternehmen Fahrten allein deshalb, um zur Baustelle bzw. zum Kunden zu gelangen und dort einen Auftrag auszuführen und fahren nicht durch halb Europa zwecks des Transports und der Auslieferung von Waren und Gütern. Für den neu einbezogenen Gewichtsbereich zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen wurde die Freistellung des Handwerks sehr konsequent vollzogen. Das wäre auch für andere Bereiche wünschenswert gewesen etwa für den Bewegungsradius, innerhalb dessen kein Fahrtenschreiber eingebaut werden muss. Dieser hätte für Handwerker zumindest auf 150 Kilometer ausgedehnt werden sollen.“

Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH)
Mohrenstraße 20/21
10117 Berlin

 


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