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22.07.2020 - Überbrückungshilfe für Unternehmen oft nicht bekannt - Vor knapp zwei Wochen ist die sog. Überbrückungshilfe in Thüringen gestartet. Die Überbrückungshilfe bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbständige und gemeinnützige Organisationen und löst die Corona-Soforthilfe ab. Die Industrie- und Handelskammer Südthüringen (IHK) weist darauf hin, dass noch bis Ende August 2020 Anträge auf die Überbrückungshilfe über Steuerberater eingereicht werden können. Die Überbrückungshilfe soll starke Umsatzausfälle infolge der Corona-Krise abmildern und wird als Zuschuss mit einer Laufzeit von drei Monaten gewährt. Voraussetzung ist, dass die Geschäftstätigkeit vollständig oder zu wesentlichen Teilen in Folge der Corona-Pandemie eingestellt wurde.

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Solo-Selbständige im Haupterwerb, deren Umsätze in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber den gleichen Vorjahresmonaten eingebrochen sind. Darüber hinaus darf sich das Unternehmen bis zum 31. Dezember 2019 nicht in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben.

Für das Programm stellt der Bund insgesamt 24,6 Milliarden Euro bereit. Die Förderhöhe hängt von den erwarteten Umsatzrückgängen der Monate Juni, Juli und August 2020 im Verhältnis zu den jeweiligen Vergleichsmonaten ab. So werden beispielsweise 80 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erstattet. Pro Monat beträgt die maximale Förderung 50 000 Euro, d.h. insgesamt maximal 150 000 Euro für drei Monate. Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten erhalten maximal 3 000 Euro pro Monat, Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 5 000 Euro pro Monat. Für Unternehmen, die zwischen dem 1. Juni 2019 und dem 31. Oktober 2019 gegründet wurden, sind die Monate Dezember 2019 bis Februar 2020 zum Vergleich heranzuziehen. In begründeten Ausnahmefällen können die maximalen Erstattungsbeiträge überschritten werden. Der Unternehmerlohn ist nicht förderfähig.

„Wie unsere Beratungspraxis zeigt, ist die Überbrückungshilfe bei weitem nicht so bekannt, wie die Corona-Soforthilfe. Da noch immer viele Betriebe unter enormen Umsatzeinbußen infolge der Pandemie leiden, möchten wir die Südthüringer Unternehmen auf die Überbrückungshilfen explizit hinweisen. Über unsere Hotline stehen wir unseren Mitgliedsunternehmen für Anfragen zur Überbrückungshilfe zur Verfügung“, sagt Jan Scheftlein, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen.

Die Corona-Hotline der IHK Südthüringen ist zu den Geschäftszeiten unter Tel. +49 3681 362-222 erreichbar.

Von der Überbrückungshilfe ausgeschlossen sind Unternehmen, die nicht bei einem deutschen Finanzamt gemeldet sind, keine Betriebsstätte in Deutschland haben, nach dem 31. Oktober 2019 gegründet wurden oder sich für den Wirtschaftsstabilisierungsfond qualifizieren. Letzteres liegt vor, wenn Unternehmen in den letzten beiden bereits bilanziell abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllt haben: 50 Millionen Euro Umsatzerlös, Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro, Beschäftigung von mehr als 249 im Jahresdurchschnitt. Einen Vorab-Check zur Überbrückungshilfe gibt es unter www.suhl.ihk.de/coronavirus/corona-ueberbrueckungshilfe.

Die Anträge auf Überbrückungshilfe können nur von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchhaltern eingereicht werden. Diese prüfen die Voraussetzungen, registrieren sich in der zentralen Antragsplattform und reichen die Unterlagen ein. Das Bundesportal ist erreichbar über www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.


Industrie- und Handelskammer Südthüringen
Bahnhofstraße 4-8
98527 Suhl


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