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ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer äußerte sich gegenüber dem Handelsblatt zur Abrechnungspraxis der Soforthilfen. „Die Corona-Soforthilfen waren für viele Betriebe eine ganz wichtige Unterstützung, um sich während des Lockdowns überhaupt finanziell über Wasser halten zu können. Für viele existenziell bedrohte Betriebe waren die Soforthilfen der entscheidende Rettungsring, mit dem ihr Überleben in dieser Krisensituation erst möglich wurde. Das war ein großer Erfolg, um dringend benötigte Liquidität zu schaffen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie sind gleichwohl immer noch nicht vollständig ausgestanden. Die Lockerungen haben die finanzielle Lage zwar entschärft, doch vielerorts müssen Betriebe weiter darum kämpfen, über die Runden zu kommen. Das zwischen Bund und Ländern vereinbarte Verfahren zu Gewährung und Abrechnung erfolgt somit in einer für unsere Betriebe immer noch schwierigen wirtschaftlichen Situation und bereitet den Unternehmen massiv Sorgen.

Dabei erweisen sich einige Abrechnungsvorgaben gerade mit Blick auf Personalkosten oder die Anrechnung gestundeter Zahlungen als problematisch. Wegen der Dringlichkeit wurden die Hilfen schnell auf den Weg gebracht und von den Betrieben schnell in Anspruch genommen. Und erst jetzt im Nachhinein werden an einigen Stellen Fallstricke bei den Soforthilfen sichtbar, die in der Eile und der außergewöhnlichen Lage zunächst nicht erkannt wurden.

Zum Zeitpunkt der Beantragung der Soforthilfe wusste niemand, wie lange der Lockdown anhalten würde. Deshalb haben die Betriebe oftmals Mittel für die maximale Zeit (3 Monate) abgerufen. Vielen Betrieben war dabei nicht klar, dass sie eventuell den gesamten Zuschuss wieder zurückzahlen müssen, wenn nach zwei Monaten extremer Umsatzeinbußen dann im 3. Monat ihre Umsätze höher als die betrieblichen Fixkosten sind, wobei die anfallenden Personalkosten nicht als Ausgaben berücksichtigt werden.

Der Bund hat mit der Überbrückungshilfe ein neuerliches Zuschussprogramm aufgelegt, das die kritischen Punkte der Soforthilfe berücksichtigt: Wird in einem Zuschussmonat die Umsatzgrenze übertroffen, verliert der Betrieb nur für den besagten Monat den Zuschuss, nicht aber für alle 3 Monate; die Kosten für Auszubildende können jetzt bei der Antragstellung als Fixkosten berücksichtigt werden und auch Personalkosten, die nicht über das Kurzarbeitergeld abgedeckt sind, können pauschal in Höhe von 10 % der Fixkosten angesetzt werden. Und was die Bundesländer angeht, haben wir vernommen, dass einige Länder auf Rückforderungen von Zuschüssen verzichten, sofern die Betriebe nicht in betrügerischer Absicht gehandelt haben.

Ich denke, dies ist der richtige Weg: Der erfolgreiche Soforthilfen-Rettungsring darf jetzt nicht über die Abrechnung zum Liquiditäts-Mühlstein werden, der Betriebe finanziell in die Tiefe reißt. Nur weiter liquide und zahlungsfähige Betriebe werden in der Lage sein, die Pandemieauswirkungen zu bewältigen und Beschäftigung und Ausbildung zu sichern.“

Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH)
Mohrenstraße 20/21
10117 Berlin


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