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In der Konferenz der 16 Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin und dem Bundeskabinett am 10. Februar 2021 wurde eine Wiedereröffnung der Friseursalons zum 01. März 2021 entschieden. Nach elf Wochen der Schließung dürfen Friseure damit, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken den Betrieb Anfang März wieder aufnehmen. „Eine ganze Branche atmet auf, endlich haben wir eine Perspektive und Planungssicherheit. Für viele Inhaber der 80.000 Salons in Deutschland sind die Wochen der Schließung existenzbedrohend. Dass wir jetzt bei einer Öffnungsstrategie ab dem 01. März dabei sind, ist das richtige Signal. Trotzdem muss die Überbrückungshilfe III so schnell wie möglich ausgezahlt werden und bei den Betrieben ankommen.“, fordert Harald Esser, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerks (ZV). Das Friseurhandwerk wartet noch immer auf die angekündigten Abschlagszahlungen beim Überbrückungsgeld III durch das Bundeswirtschaftsministerium.

„Wir freuen uns auf unsere Kunden und ab März wieder arbeiten zu dürfen. Natürlich ist es jetzt aber angesichts des Infektionsgeschehens elementar, die Arbeitsschutzstandards- und Hygieneregeln in den Salons einzuhalten.“, so Esser weiter.

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat nach den gesetzlichen Vorgaben des Bundeministeriums für Arbeit und Soziales den Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk zu Beginn dieser Woche erneut überarbeitet und an die aktuelle Situation angepasst. Ziel ist es, Kunden, Mitarbeiter und Inhaber zu schützen und zugleich sichere Friseurdienstleistungen in professionellen Salons ab dem 01. März zu gewährleisten.

Aktualisierung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards für das Friseurhandwerk.

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat ihren SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk überarbeitet. Im Mittelpunkt der erneuten Anpassung steht vor allem der Schutz der Salonmitarbeiter.

Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) wertet die Neuerungen als weitere notwendige Anpassung für einen Re-Start des Friseurhandwerks. Mehr Informationen gibt es unter www.bgw-online.de , den aktualisierten Arbeitsschutzstandard finden Sie hier.

Antragstellung für Überbrückungshilfe III ist gestartet.

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III ist seit dem 10. Februar 2021 freigeschaltet und online. Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro, Soloselbständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, erhalten Fixkostenzuschüsse. Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden 40 Prozent, 60 Prozent oder 90 Prozent der Fixkosten erstattet. Diese müssen nicht zurückgezahlt werden.

Die Antragstellung erfolgt über einen Steuerberater. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder wird ab März erfolgen. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen erhalten. Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.

Die Überbrückungshilfe III im Überblick

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III


Wir lassen weiter das Licht an!

Erneut sind Friseurunternehmen bundesweit dazu aufgerufen, das Salonlicht für eine Nacht angeschaltet zu lassen. Der Zentralverband überlässt es dabei den Landesinnungsverbänden, ob die Aktion von Freitag auf Samstag startet oder von Sonntag auf Montag.

Lassen Sie das Licht an und zeigen Sie Ihren Kundinnen und Kunden, dass Sie ab dem 01. März wieder gewohnt für sie da sind. Unter Einhaltung aller vorgeschriebenen Hygiene- und Arbeitsschutzstandards sind Ihre Kundinnen Kunden in Ihren Salons in sicheren Händen. Schließen Sie sich der Aktion "Wir lassen weiter das Licht an!" an, Vorlagen für einen passenden Schaufenster-Aushang und Social-Media Postings gibt es hier

Mit #friseuregegencorona auf den Re-Start der Salons vorbereiten.
Endlich geht es wieder los! Am 01. März dürfen die Salons in Deutschland wieder öffnen. Um aber sichere Friseurdienstleistungen in einer Pandemie zu gewährleisten, achten wir in den Salons nach wie vor auf die konsequente Einhaltung aller vorgeschriebenen Hygiene- und Arbeitsschutzstandards und Verhaltensregeln. So erhält der Kunde gut geschützt und sicher sein ganz individuelles Friseurerlebnis. Und auch Sie und Ihre Mitarbeiter bleiben gut geschützt.
Schließen Sie sich der Aktion #friseuregegencorona von IKW, BGW und ZV an. Werden Sie Hygiene-Botschafter. Klären Sie Ihre Kunden auf, warum die Schutzmaßnahmen so wichtig sind. Mit den kostenlosen Materialien - Aufkleber, Buttons und Flyer auf www.friseurhandwerk.de/corona/friseure-gegen-corona  können Sie auf die Aktion in Ihren Salons aufmerksam machen. In unserem überarbeiteten Video erklären wir Ihnen außerdem die Details.

foto: ZDF

 

Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks

 

Tel-Aviv-Str. 3

 

Köln 50676

 

 

 

 

 



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