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27.08.2022. Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. lehnt den Vorstoß des Bundesarbeitsministers ab, wonach die Unternehmen ihren Beschäftigten ab Herbst wieder ein Homeoffice-Angebot unterbreiten müssen. „Homeoffice hat einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Infektionsgeschehens geleistet. Homeoffice wurde und wird von den Unternehmen daher auch umfassend genutzt. Allerdings haben wir heute eine völlig andere Ausgangsbasis als zu Beginn der Corona-Pandemie vor zweieinhalb Jahren: Es ist widersinnig, wenn Beschäftigte tagsüber im Homeoffice sitzen und abends zusammen im Biergarten, im Restaurant oder im Kino, was nun ja wieder möglich ist“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Die Entscheidung „Homeoffice oder nicht“ muss nach Überzeugung der vbw immer eine Entscheidung des Unternehmens sein. „Sie darf nicht staatlich angeordnet werden.

Denn die Betriebe können selbst am besten beurteilen, welche Arbeiten im Homeoffice gemacht werden können und welche nicht. Homeoffice wird ohnehin, wo es geht, von den Unternehmen angeboten. Die Unternehmen haben zudem flächendeckend gute Hygienekonzepte entwickelt. Hier braucht es keine Aufforderungen oder Weisungen durch den Staat“, so Brossardt weiter.


Brossardt: „`Homeoffice oder nicht´ muss Entscheidung des Unternehmens bleiben“


Die vbw verweist zudem auf die faktischen Grenzen von Homeoffice. „Es gibt zwingende Präsenznotwendigkeiten zur Aufrechterhaltung der Gesamtbetriebsabläufe und der Datensicherheit. Durch ein Zuviel an Homeoffice ohne betriebliche Notwendigkeit entstehen bereits jetzt Produktivitäts- und Kreativitätsverluste, die mittelfristig einen Verlust an Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen zur Folge haben können. Man sollte auch die Entfremdung der Mitarbeiter durch die fehlende Bindung an den Betrieb nicht unterschätzen. Der Staat sollte sich daher bei der Gestaltung der Betriebsabläufe – und damit auch von Homeoffice – insgesamt heraushalten“, so Brossardt abschließend.

vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.
Max-Joseph-Str. 5
80333 München