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Der BdSt-Check zeigt, was Sie in diesem Jahr noch erledigen sollten. - Rechtzeitig vor dem Weihnachtstrubel sollten Steuerzahler noch einige steuerliche Dinge erledigen. Denn es kann sich lohnen, noch vor dem Jahreswechsel etwas Ordnung in die Steuerunterlagen zu bringen: So erhält man schnell einen Überblick, ob Anschaffungen noch in diesem Jahr sinnvoll sind oder aus steuerlicher Sicht besser erst 2019 getätigt werden sollten.

Der Bund der Steuerzahler erklärt, woran Arbeitnehmer, Unternehmer, Rentner, Sparer oder Vermieter jetzt denken sollten und welche Anträge bares Geld wert sind. Dazu haben wir die besten 31 Tipps für Steuerzahler zum Jahresende erstellt. In diesem Jahr gibt es einige Besonderheiten: Minijobber, die den Mindestlohn erhalten, sollten zum Jahreswechsel die Arbeitsverträge überprüfen, Unternehmer sollten sich auf geänderte Regeln zu Gutscheinen einstellen – und wer sich einen Elektro-Pkw als Dienstwagen anschaffen möchte, sollte damit eventuell noch etwas warten. Grund: Die Berechnung des privaten Nutzungs-Vorteils wird verändert.  

Der neue BdSt-INFO-Service Nr. 22 kann kostenfrei unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! angefordert werden.


Exklusive und aktuelle Informationen rund um die Themen Steuern, Geldanlage und Sozialversicherung erhalten Sie in unserem BdSt-Info-Service. Hier erfahren Sie alles, um zügig handeln zu können, schließlich können die Tipps bares Geld wert sein. Hier finden Sie eine Übersicht über alle im Jahr 2018 erschienen BdSt-Info-Service als pdf zum Download.

Pressekontakt Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.