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Das neue Jahr bringt eine Reihe von Rechtsänderungen mit sich. Eine Übersicht der wichtigsten Änderungen für Berliner Unternehmen finden Sie unter www.ihk-berlin.de/Rechtsaenderungen. Bereits am 1. Januar tritt das Gesetz über die Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung in Kraft. Das Gesetz sieht für Geflüchtete oder Menschen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus u.a. die Möglichkeit einer langfristigen Duldung vor, wenn sie eine Ausbildung absolvieren. Die Berliner Wirtschaft verspricht sich vor allem vom Fachkräfteeinwanderungsgesetz Erleichterung bei der Einstellung von ausländischen Fachkräften. Das Gesetz tritt am 1. März in Kraft und schafft für beruflich qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland vereinfachte Zugangsbedingungen. Bislang standen vor allem Akademiker im Fokus des Gesetzes. Außerdem fällt die Begrenzung auf sogenannte Mangelberufe weg und die Verwaltungsverfahren sollen beschleunigt werden.

„Aktuell fehlen in Berlin laut unserem Fachkräftemonitor mehr als 120.000 Fachkräfte. Diese Zahl wird sich in den nächsten zehn Jahren voraussichtlich verdoppeln. Deshalb ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ein guter Schritt in die richtige Richtung, auch wenn es aus Sicht der Wirtschaft durchaus etwas weniger bürokratisch hätte ausfallen können“, so Jörg Nolte, Geschäftsführer Wirtschaft & Politik der IHK Berlin.

Änderungen gibt es auch für alle Unternehmen mit elektronischen Registrierkassen bzw. Kassensystemen: Ab dem 1. Januar soll die neue Belegausgabepflicht gelten, das heißt, auch für kleine und Kleinstbeträge müssen den Kunden Kassenbons ausgehändigt werden.

Betreffen die oben genannten Gesetzesänderungen ganz Deutschland, ist die Änderung des Feiertagsgesetzes eine rein Berliner Angelegenheit: Der 8. Mai ist im Jahr 2020 einmalig ein gesetzlicher Feiertag. Anlass ist der 75. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs.

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