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Zum ersten Januar gibt es wichtige Änderungen bei Familienleistungen des Bundes. So können beispielsweise Familien bei steigendem Einkommen länger vom Kinderzuschlag profitieren und die Beträge beim Unterhaltsvorschuss für Ein-Eltern-Familien steigen. Dazu Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer: „Wir setzen uns für gute Rahmenbedingungen für Familien ein, nicht nur auf Landesebene, sondern auch beim Bund. Wir wollen zielgenau und effektiv Familien mit schmaleren Einkommen unterstützen.“

Familienministerin Schreyer: „Wir unterstützen Familien mit schmaleren Einkommen zielgenau und effektiv“

 

Nun greift die zweite Stufe des Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern. Das heißt, Familien können bei steigendem Einkommen noch länger vom Kinderzuschlag profitieren. Das Einkommen der Eltern reduziert auch die Höhe des Kinderzuschlags weniger als bisher. Zudem können damit nun noch mehr Familien Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Auch Familien an der Grenze zwischen SGB II-Leistungen und Kinderzuschlag haben jetzt besseren Zugang zum Kinderzuschlag. Die Ministerin betont: „Damit werden nicht nur mehr Familien mit kleinen Einkommen erreicht, sondern es wird auch eine stärkere Erwerbstätigkeit unterstützt statt bestraft. Mein Appell an alle Familien: Nehmen Sie die Verbesserungen in Anspruch.“

Auch die Beträge beim Unterhaltsvorschuss für Ein-Eltern-Familien steigen im Januar. „Ich bin froh, dass Ein-Eltern-Familien nun noch mehr profitieren. Damit geben wir uns aber noch nicht zufrieden. Wir möchten die Angebote und Leistungen für ihre besondere Lebenslage zielgenau weiterentwickeln. Ich habe deshalb eine Offensive für Ein-Eltern-Familien gestartet. Neben dem finanziellen Aspekt möchte ich Alleinerziehenden beispielsweise den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern. Dafür werde ich beim Bund nicht lockerlassen“, so Schreyer.

Finanzielle Unterstützung für die schönste Zeit des Jahres

Familienministerin Schreyer: „Gemeinsamer Urlaub auch für finanzschwache Familien mit attraktiver Förderung des Freistaats Bayern“

Den Alltagsstress vergessen, die Akkus aufladen, ab in den Urlaub – gerade für Großfamilien, Alleinerziehende und Familien mit wenig Geld bleibt es oft beim Traum von der gemeinsam verbrachten Ferienzeit. Damit in den Ferien noch mehr bayerische Familien die Koffer packen und verreisen können, hat die Staatsregierung die Förderung der sogenannten Familienerholung zum Jahresbeginn 2020 deutlich verbessert. Dazu Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer: „Wir wollen, dass auch finanziell nicht so gut ausgestattete Familien eine gemeinsame Zeit jenseits von Alltagssorgen und Stress erleben können. Deshalb erhöhen wir im Jahr 2020 die Einkommensgrenzen und den Zuschuss. So können noch mehr Familien als bisher von der Förderung profitieren. Dafür stellen wir jährlich rund 600.000 Euro zur Verfügung.“

Im Fokus stehen Familien, die im täglichen Leben vor besonderen Herausforderungen stehen. Ministerin Schreyer betont: „Ich freue mich ganz besonders darüber, dass wir Großfamilien und Ein-Eltern-Familien mit unserer Förderung gezielt und noch besser als bisher erreichen können. Für sie sind Erholung, Entlastung und gemeinsame Erlebnisse mit den Kindern in der Ferienzeit ein wichtiger Ausgleich.“

Gefördert wird der Urlaub in Familienferienstätten. Die gibt es in ganz Deutschland – von Borkum bis Zwiesel. Familien können sich beim zuständigen Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) nach den Möglichkeiten erkundigen und einen Antrag auf einen Zuschuss stellen. Der lohnt sich, wie dieses Beispiel zeigt: eine Familie mit zwei Erwachsenen und drei Kindern erhält für einen zehntägigen Urlaub einen Zuschuss von 765 Euro.

Alle Informationen zu den staatlichen Zuschüssen für Familien finden Sie hier: www.stmas.bayern.de/finanziell-entlasten

www.zbfs.bayern.de/foerderung/familie/erholung