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Die Corona-Krise hat die Wirtschaft fest in Griff - mit starken Auswirkungen auf fast alle Branchen. Die Bundesregierung bemüht sich daher, die wirtschaftlichen Folgen abzumildern und hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket getroffen, um Unternehmen bei einer wirtschaftlichen Schieflage zu unterstützen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Möglichkeiten, mit denen Firmen sicher durch die Corona-Krise steuern.



1.    Soforthilfe für kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler
 
Anders als etwa zur Finanzkrise 2008 bezieht die Bundesregierung gezielt auch kleine Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler in die Soforthilfe ein. Die Finanzspritze muss dabei nicht zurückgezahlt werden. Für Firmen mit bis zu fünf Angestellten kündigt der Bund Direktzuschüsse von 9.000 Euro an, Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern können auf 15.000 Euro hoffen. Die Corona-Krise muss dabei der ausschlaggebende Grund dafür sein, dass das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist. Bestand bereits vor März 2020 eine wirtschaftliche Schieflage, besteht kein Anspruch. Die Anträge müssen über die Länder und Kommunen gestellt werden. Weil diese ihre Gelder selbständig verwalten, gelten in einzelnen Bundesändern weitere Sonderregelungen: Beispielsweise hat Bayern eine weitere Förderstufe für Unternehmen mit elf bis 250 Mitarbeitern eingeführt. Diese erhalten in diesem Land finanzielle Unterstützung von bis zu 30.000 Euro.
 
2.    Neue Regeln beim Insolvenzantrag
 
Ein Unternehmen gilt als insolvent, sobald es seine Schulden oder Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen kann. Diese Zahlungsunfähigkeit muss per Gesetz unverzüglich, jedoch spätestens nach drei Wochen angemeldet werden. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat nun angekündigt, diese Regel bis zum 30. September für alle jene Unternehmen auszusetzen, bei denen die Corona-Krise der Auslöser für die wirtschaftliche Schieflage ist. Zudem kann die Aussetzung der Insolvenzanmeldung bis zum 31.12.2020 verlängert werden, falls es aufgrund fortbestehender Auswirkungen der Covid-19-Pandemie erforderlich scheint.
 
3.    Wirtschaftsstabilisierungsfond zur Sicherung von Großunternehmen
 
Der Wirtschaftsstabilisierungsfond richtet sich an große Unternehmen, um Liquiditätsengpässe durch eine stärkere Kapitalbasis zu überbrücken. Um von diesem Subventionspaket zu profitieren, müssen Unternehmen in den letzten beiden Geschäftsjahren eine Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro und einen Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro ausgewiesen und zudem mindestens 249 Angestellte beschäftigt haben. Firmen werden dabei finanziell durch Garantien, Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Instrumente unterstützt. Das Paket schließt dabei die Beteiligung des Staates an Unternehmen mit ein.
 
4.    Erleichterungen bei den Kriterien für die KfW-Förderprogrammen
 
Eine zentrale Rolle, um die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu vermeiden, kommt der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu. Dazu werden bei bereits vorhandenen Programmen, vor allem jenen zur Kreditabsicherung, der Zugang erleichtert und Hürden abgebaut. Liquiditätsengpässen sollen mittels Krediten entgegengewirkt werden. Zentrale Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang die Erhöhung der Risikoübernahme von derzeit 50 Prozent auf nun 80 Prozent, die im übrigen nun auch Großunternehmen mit einem Umsatz von bis zu zwei Milliarden Euro zur Verfügung steht. Zuvor lag die Grenze bei 500 Million Euro.
 
5.    Dank Erleichterungen bei der Steuerstundung Steuern später zahlen
 
Um kurzfristige Zeiten ohne oder nur mit geringeren Einnahmen zu überbrücken, ist es eine effiziente Maßnahme, bereits eingeplante Ausgaben zurückzuhalten und somit finanzielle Mittel im Unternehmen zu lassen. Der Staat erleichtert daher die sogenannte Steuerstundung, bei der Unternehmen ihre Steuern erst zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen müssen. Dies betrifft beispielsweise Umsatz-, Einkommens- oder Körperschaftssteuern. Zusätzlich ist es geplant, dass Steueranpassungen schneller und unbürokratischer erfolgen können. Dies kommt vor allem jenen Unternehmen zugute, die durch die Corona-Krise Umsatzrückgänge verzeichnen, was eine niedrigere Steuervorauszahlung ermöglicht. Die Bundesregierung hat zudem angekündigt, auf Pfändungen, die durch die Corona-Situation ausgelöst würde, bis zum 31.12.2020 zu verzichten. Auch Säumniszuschläge fallen in diesem Fall keine an.
 
6.    Regelungen für Kurzarbeitergeld werden vereinfacht
 
Kurzarbeit ist ein beliebtes und seit der Finanzkrise 2008 bewährtes Modell, um die Liquidität von Unternehmen zu verbessern. Muss ein Arbeitgeber in der Krisenzeit seine Produktion kürzen oder besteht etwa durch die vorübergehende Schließung von Geschäften weniger Personalbedarf, lässt er die Angestellten weniger arbeiten. Ein Teil des Verdienstausfalles bekommt der Arbeitnehmer durch den Staat bezahlt und muss seinen Fachkräften somit nicht kündigen. Der Arbeitnehmer erhält 60 Prozent seines entgangenen Nettolohns, mit Kindern sind es 67 Prozent. Das Kurzarbeitergeld ermöglicht es, nach der Krise die Produktivität des Betriebes sehr schnell wiederherzustellen. Die Kriterien zur Genehmigung für Kurzarbeit werden nun deutlich vereinfacht: Es reicht rückwirkend seit dem 1. März aus, dass lediglich zehn Prozent der Beschäftigten wegen gekürzter Arbeitszeiten auf Teile ihres Lohns verzichten müssen. Die Sozialabgaben werden in diesem Fall komplett vom Staat getragen. Außerdem gelten die Regelungen künftig auch für Leiharbeiter. Sollte ein Arbeitnehmer während seiner Kurzarbeit zudem eine weitere Tätigkeit im Gesundheitswesen, der Landwirtschaft oder Lebensmittelversorgung annehmen, wird das Entgelt nicht wie sonst üblich angerechnet.

Michael Richards, Geschäftsführer von Creditsafe Deutschland