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Grenzüberschreitende Steuergestaltungen einer GmbH: Was Geschäftsführer jetzt wissen müssen. - Die EU möchte grenzüberschreitende Steuergestaltungen durch Gewinnverlagerungen international tätiger Unternehmen in steuergünstigere Länder eindämmen. In Deutschland gelten diesbezüglich ab dem 1. Juli neue Meldepflichten, wie die aktuelle Ausgabe der in Bonn erscheinenden Zeitschrift „GmbH-Steuerpraxis“ berichtet. GmbH-Geschäftsführer und deren Berater müssen darauf gefasst sein: Das „Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“ setzt eine entsprechende EURichtlinie um und will damit Steuervermeidungspraktiken wirksamer verhindern.

Das bedeutet für viele GmbHs mit Sitz im Ausland neue Fragen, neue Unsicherheiten, neue finanzielle Risiken. In der Gesetzesbegründung heißt es, man wolle „aggressive“ Steuergestaltungen vermeiden. Dieses Adjektiv aber kann sehr weit ausgelegt werden. GmbHs mit Auslandsgeschäften sollten vorbereitet sein, denn ganze sieben Tatbestands- und 16 weitere Voraussetzungen müssen geprüft werden, wenn man von der Finanzverwaltung nicht als „aggressiv“ abgestempelt und zur Kasse gebeten werden will. Der besagte Beitrag erläutert die neuen Meldepflichten anhand anschaulicher Beispiele aus der GmbHPraxis.

VSRW-Verlag

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