News Termine Ausschreibungen Marktplatz Arbeitspause Recht

Handwerk und IHK Gewerbe News. Über 100 Tsd. Betriebe präsentieren sich hier.

 

 
 

Finanzen, Steuern, Recht

Artikel, Themen, Tipps für den Betrieb und Betriebsinhaber rund um Finanzen, Steuern und Recht. Was der Handwerksmeister wissen muss, wenn es um Vertragsrecht, Leistung und Gewährleistung geht, erfahren Leser hier. Wenn Sie einen Anwalt oder einen Steuerberater suchen - klicken Sie hier

In der Hitze des Sommers purzeln auch die Preise. Wichtig zu wissen: Sommerschlussverkäufe können ohne Bindung an bestimmte Zeiträume und ohne Begrenzung auf eine bestimmte Warengattung durchgeführt werden. Allerdings ist nicht alles erlaubt bei der Werbung mit dem Sommerschlussverkauf. Darauf weist die IHK Saarland hin. Diese Werbung ist nämlich nur dann zulässig, wenn Rabatte gewährt werden. Dabei gilt die Grenze des Irreführungsverbots.

Das Familienunternehmen richtig vererben Gemeinschaftsveranstaltung von HWK Dortmund und IHK zu Dortmund -  Referent Dr. Alexander Puplick (2.v.r.) mit (v.l.) IHK-Unternehmensberater  Jochen Odenell, HWK-Unternehmensberaterin Birgit Hemsing und  Tobias Schmidt, Leiter der HWK-Ausbildungsberatung.  - Unternehmer müssen sich bei der Planung ihrer Nachfolge vielen rechtlichen Fragen stellen. Ein Konzept hilft, die Übergabe zu regeln und Streit zwischen den Erben vorzubeugen.

Viele Schüler nehmen Ferienjobs an, um ihr Taschengeld aufzubessern und gleichzeitig einen ersten Eindruck von der Arbeitswelt zu erhalten. Wichtig zu wissen ist, dass 13- und 14-jährige nur bis zu zwei Stunden pro Tag kleinere Jobs übernehmen dürfen. 15- bis 17-jährige dürfen in den Schulferien bis zu acht Stunden pro Arbeitstag arbeiten, höchstens jedoch 40 Stunden in der Woche und maximal 20 Arbeitstage im Jahr. Für beide gilt, dass die Eltern jeweils zustimmen müssen.

Brossardt: „Unternehmen bieten viele gute betriebsindividuelle Modelle“. - Angesichts der derzeit heißen Tage betont die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., dass auch bei hohen Temperaturen die Arbeitspflicht nicht automatisch entfällt. „Es gibt zwar keine gesetzlich definierte Obergrenze zulässiger Temperaturen am Arbeitsplatz. Dennoch sind die Unternehmen bemüht, die Lufttemperatur in Arbeitsräumen sowie in Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen auf nicht mehr als 26 Grad Celsius steigen zu lassen. Doch auch jenseits dieser Grenze ergeben sich keine unmittelbaren arbeitsrechtlichen Folgen. So können Arbeitnehmer beispielsweise weder klimatisierte Räume noch ‚Hitzefrei‘ verlangen“, ergänzt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Die Industrie- und Handelskammer Siegen warnt vor betrügerischen Anrufen in ihrem Namen. Anlass ist ein Fall, in dem sich ein Anrufer bei einem Unternehmen im Kammerbezirk gemeldet und sich dabei als Mitarbeiter der IHK Siegen ausgab. Er gab vor, aufgrund eines „Systemzusammenbruchs“ bei der IHK, zur Aktualisierung des Datenbestandes z.B. Namen, Telefonnummern, E-Mail Adressen und weitere Daten des Unternehmens dringend zu benötigen. Der Anruf erfolgte dabei mit unterdrückter Nummer.


Hier finden Sie Entscheidungen von Gerichten zu neuen und älteren Verfahren aus dem Bereich Arbeitsrecht, Zivilrecht und Strafrecht. 

feed-image RSS