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Finanzen, Steuern, Recht

Artikel, Themen, Tipps für den Betrieb und Betriebsinhaber rund um Finanzen, Steuern und Recht. Was der Handwerksmeister wissen muss, wenn es um Vertragsrecht, Leistung und Gewährleistung geht, erfahren Leser hier. Wenn Sie einen Anwalt oder einen Steuerberater suchen - klicken Sie hier

Aufwendungen für Auswärtstätigkeiten sind als Werbungskosten abziehbar, wenn und soweit sie beruflich veranlasst sind. Es ist erforderlich, die berufliche Veranlassung der Aufwendungen im Einzelnen umfassend darzulegen. Das gilt natürlich auch dann, wenn nur ein Teil der Aufwendungen beruflich veranlasst ist. Unterschiedliche Reiseabschnitte können unterschiedlich beruflich oder privat veranlasst sein.

Vor dem Finanzgericht Münster wurde am 17.08.2017 ein als Musterklage geltendes Verfahren wegen der 6-Prozent-Zinsregelung bei Steuerforderungen verhandelt. Das Gericht hat die Klage gegen diese Zinsregelung abgewiesen, aber die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Im Streit über die Zinsregelung ist also eine bundesgerichtliche Entscheidung zu erwarten.

Das Märchen von der unrentablen Deutschen Rentenversicherung Bund * - Wann eine kapitalgedeckte Altersversorgung vergleichbar wäre. Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) läßt ihre Versicherten wissen, daß insbesondere freiwillige Einzahlungen zu einer jährlichen Rente in Höhe von 5,18% führen. Dabei eine Rendite vergleichen zu wollen ist vielfach unsinnig, denn dazu wären die steigenden Auszahlungen zu betrachten, eingeschlossen die steigende Lebenserwartung. Die Antwort auf die Frage nach der Rendite lautet: „Warten Sie, bis Sie tot sind, dann können wir es ausrechnen !“.

Gerichtsverhandlung am 17. August - Der Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützt ein Musterverfahren gegen die hohen Steuerzinsen. An diesem Donnerstag, 17. August 2017, verhandelt das Finanzgericht Münster den Fall. Seit mehr als 50 Jahren liegt der Zinssatz für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen bei 0,5 Prozent pro Monat – also sechs Prozent pro Jahr. „Angesichts der Niedrigzinsphase ist dieser Zinssatz eindeutig zu hoch“, kritisiert BdSt-Präsident Reiner Holznagel.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich für eine eingeschränkte Auslegung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) ausgesprochen. In einer Antwort an den BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. schreibt der Parlamentarische Staatssekretär beim BMF, Dr. Michael Meister, MdB: „Die Erörterungen in Folge des jüngsten Votums der Finanzministerkonferenz sind noch nicht abgeschlossen. Ich stimme Ihnen aber insoweit zu, als der § 2b UStG eher restriktiv auszulegen ist.“


Hier finden Sie Entscheidungen von Gerichten zu neuen und älteren Verfahren aus dem Bereich Arbeitsrecht, Zivilrecht und Strafrecht. 

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