News Termine Ausschreibungen Marktplatz Arbeitspause Recht

Handwerk und IHK Gewerbe News. Über 100 Tsd. Betriebe präsentieren sich hier.

 

 
 

Finanzen, Steuern, Recht

Artikel, Themen, Tipps für den Betrieb und Betriebsinhaber rund um Finanzen, Steuern und Recht. Was der Handwerksmeister wissen muss, wenn es um Vertragsrecht, Leistung und Gewährleistung geht, erfahren Leser hier. Wenn Sie einen Anwalt oder einen Steuerberater suchen - klicken Sie hier

05.12.2022 - Die zum 1. Januar 2023 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle ist ab sofort auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf verfügbar. Die Änderungen gegenüber 2022 betreffen im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder, den Bedarf eines studierenden Kindes und der dem Unterhaltspflichtigen zu belassende Eigenbedarf. Die Düsseldorfer Tabelle stellt eine bloße Richtlinie dar und dient als Hilfsmittel für die Bemessung des angemessenen Unterhalts im Sinne des § 1610 BGB. Eine bindende rechtliche Wirkung kommt ihr nicht zu. Die Tabelle wird von allen Oberlandesgerichten zur Bestimmung des Kindesunterhalts verwandt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gibt sie seit dem 1. Januar 1979 heraus. Sie wird unter Beteiligung und in Abstimmung sämtlicher Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtes e.V. erstellt.

Austausch zwischen Gewerbemeldestellen und Handwerkskammer Dortmund - Handwerks- und Gewerberecht sind einem steten Wandel unterworfen und auch die technischen Rahmenbedingungen entwickeln sich gerade im Zuge der Digitalisierung rasant weiter. Vor diesem Hintergrund hat die Handwerkskammer (HWK) Dortmund Anfang November Vertreter von Gewerbemeldestellen von Städten und Gemeinden aus dem Kammerbezirk zu einer Informationsveranstaltung eingeladen.Die Bekämpfung und Prävention von Schwarzarbeit spielte bei der Veranstaltung eine herausragende Rolle. Im Zuge dessen stellte die Handwerkskammer Dortmund ihre Informationsoffensive vor und bot den Städten und Gemeinden ihre Unterstützung an.

30. September 2022 - Vor dem Hintergrund des neuen gesetzlichen Mindestlohns ab 1. Oktober 2022 haben sich die Gewerkschaft IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) Anfang Juni auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Wenn ab morgen der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro steigt, steigt analog der Branchenmindestlohn (Lohngruppe 1) in Deutschlands beschäftigungsstärkstem Handwerk - auf 13 Euro. Dies ist ein Abstand von deutlich über acht Prozent. Der zweite Branchenmindestlohn (Lohngruppe 6) erhöht sich auf 16,20 Euro. Beide Branchenmindestlöhne sind gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz allgemeinverbindlich und gelten bundesweit auch für nicht tarifgebundene Unternehmen und Beschäftigte.


15.11.2022 - Der 2. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat gegen die Kraftanlagen Energies & Services GmbH (vormals Kraftanlagen München GmbH) wegen einer vorsätzlichen Kartellordnungswidrigkeit in zwei Fällen Geldbußen in Höhe von zusammen 21 Millionen Euro verhängt, sie von dem Vorwurf einer weiteren Tat freigesprochen und das Verfahren im Übrigen eingestellt. Die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dr. Christine Maimann verkündete am 11. November 2022 am 22. Verhandlungstag das Urteil (Az.: V-2 Kart 2/22 (OWi)).
Mit Bußgeldbescheid vom 5. Dezember 2019 (Az.: B 11 - 27200 - KiB -21/14 -U6) hatte das Bundeskartellamt der Nebenbetroffenen Kraftanlagen Energies & Services GmbH (vormals Kraftanlagen München GmbH) zur Last gelegt, bei der Vergabe von Großaufträgen über Technische Gebäudeausrüstung (TGA) in insgesamt sieben Fällen kartellrechtswidrige Absprachen getroffen zu haben und eine Buße über 47,5 Millionen Euro verhängt. Neben der Kraftanlagen Energies & Services GmbH wurden Bußgelder gegen zehn weitere Unternehmen ausgesprochen, insgesamt 110 Millionen Euro. Gegen den Bußgeldbescheid hat die Nebenbetroffene Einspruch eingelegt.

28.09.2022  - Die EU-Kommission hat am Mittwoch zwei Vorschläge zur Haftung bei Künstlicher Intelligenz und zur Überarbeitung der Produkthaftungs-Richtlinie vorgelegt. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Die gute Nachricht lautet, dass die neue KI-Haftungsrichtlinie für mehr Rechtssicherheit für unsere Betriebe sorgt, da die EU-Kommission darin eine Reihe von Haftungskriterien festlegt. Dadurch trägt der Kommissionsvorschlag zur Haftung bei Künstlicher Intelligenz (KI) dazu bei, das KI-Haftungsrisiko für unsere Betriebe zu verringern. Die EU-Kommission passt damit endlich die zivilrechtliche Haftung an die digitale Realität an.


Hier finden Sie Entscheidungen von Gerichten zu neuen und älteren Verfahren aus dem Bereich Arbeitsrecht, Zivilrecht und Strafrecht. 

feed-image RSS