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Soforthilfe startet erfolgreich: - Am vergangenen Freitag ist die NRW-Soforthilfe 2020 für Betriebe angelaufen, die durch die Corona-Pandemie wirtschaftlich in Not geraten sind. Die Antragsstellung ist bis zum 31. Mai möglich. Damit diese reibungslos funktioniert, haben die Handwerkskammern zusätzlich Hotlines eingerichtet, die auch am vergangenen Wochenende ratsuchende Betriebe bei der Antragsstellung tatkräftig unterstützten. »122 Beraterinnen und Berater der Handwerkskammern in NRW waren im Einsatz und haben von Freitag bis Montag über 5.000 Anfragen von Betrieben und Handwerker*innen rund um die Soforthilfe beantwortet«, erläutert Matthias Heidmeier, Hauptgeschäftsführer des Westdeutschen Handwerkskammertages (WHKT).

Wichtigste Fragen und Hinweise dabei: Risiken der Beantragung, technische Fragestellungen zum Online-Formular, Fristen der Auszahlung, Formalitäten der Auszahlung, Betriebsgründungen aus Januar 2020 mit Unterstützungsbedarf. Zudem wurden Fragen rund um Kurzarbeitergeld, Auftragsstornierungen, Ausbildungsverhältnisse sowie arbeitsrechtliche Themen an die Kammerexperten gestellt. »Es zeigt sich auch in der Betriebsberatung, wie umfassend das Handwerk in NRW von der Krise betroffen ist«, so Heidmeier. Die Betriebsberatung des Handwerks leiste in diesen Tagen eine echte Herkulesaufgabe und stehe dem Handwerk in diesen schwierigen Zeiten zur Seite.

Handwerksbetriebe, die sich in der Krise an ihre Handwerkskammer wenden möchten, erhalten die Kontaktinformationen und erweiterten Beratungszeiten auf den jeweiligen Internetseiten der Kammern. Hier steht gleichfalls ein Video zur Verfügung, welches Schritt für Schritt die Online-Antragsstellung der NRW-Soforthilfe 2020 erklärt. Link zum Video: https://www.youtube.com/watch?v=27g4FPpWEF4 

»Das Soforthilfe-Programm ist ein wichtiger Meilenstein und ein sehr gutes Signal für die Betriebe und Mitarbeiter*innen im Handwerk«, betont Heidmeier. Das Antragsverfahren wird in NRW online über die Bezirksregierungen abgewickelt: soforthilfe-corona.nrw.de. Am ersten Wochenende sind bis Montag 12 Uhr 210.000 Anträge eingegangen. Davon haben bereits 150.000 Kleinunternehmer, Freiberufler und Solo-Selbstständige ihre Bewilligung erhalten. »Das ist eine tolle Leistung der 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregierungen und von IT.NRW, die dieses in kürzester Zeit möglich gemacht haben«, so der Hauptgeschäftsführer des WHKT.

Damit es bei der Antragsbearbeitung durch die Bezirksregierungen auch im weiteren Verlauf nicht zu Bewilligungsstaus kommt, richtet Heidmeier folgende Bitte an die Betriebe: »Im ersten Schritt sollten möglichst diejenigen den Vortritt bei der Antragsstellung erhalten, die sich in einer akuten finanziellen Notlage befinden. Nicht alle, die den Zuschuss benötigen, brauchen diesen auch direkt in der ersten Woche. Eine Beantragung ist bis zum 31. Mai möglich.« 

Noch bis dahin können Kleinunternehmer – je nach Mitarbeiterzahl – Zuschüsse von Bund und Land in Höhe von 9.000, 15.000 und 25.000 Euro beantragen, um finanzielle Engpässe infolge der Corona-Krise zu überbrücken.

Informationen und Hinweise zur Krisenbewältigung im Handwerk: www.whkt.de und www.lgh.nrw sowie auf den Internetseiten der Handwerkskammern und Kreishandwerkerschaften in NRW.

Weitere aktuelle Pressemitteilungen des WHKT finden Sie im Internet unter der Adresse: www.whkt.de. Bei Abdruck freuen wir uns über ein Belegexemplar.

Westdeutscher Handwerkskammertag
Volmerswerther Straße 79 | 40221 Düsseldorf