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Brossardt: „Risiko der Rufschädigung von Unternehmen steigt erheblich“. Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. übt scharfe Kritik am geplanten Unternehmenssanktionsrecht. „Mit dem neuen Titel `Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft´ wird suggeriert, hier komme ein Gesetz, das positive Effekte für die Wirtschaft erzeugt. In Wahrheit stellt es die Unternehmen unter Generalverdacht. Es kommt außerdem aufgrund der ohnehin schon wirtschaftlich schwierigen Situation der Unternehmen durch die Corona-Pandemie zur Unzeit“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Die vbw sieht keinen weiteren Regelungsbedarf. „Selbstverständlich müssen strafbare Handlungen, die aus Unternehmen heraus begangen werden, geahndet werden. Hierfür ist jedoch kein gesondertes Unternehmensstrafrecht notwendig. Das vorhandene Strafrecht sowie weitere bestehende spezialgesetzliche Vorschriften stellen ein ausdifferenziertes System der Sanktionierung dar“, so Brossardt weiter.

Nach den Plänen der Bundesregierung soll die Sanktionierung künftig dem so genannten Legalitätsprinzip unterworfen werden. Danach sind die zuständigen Behörden bei Bestehen eines Anfangsverdachts verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. „Auch das garantiert keine effektive Aufdeckung von Verstößen, erhöht aber den Druck auf Unternehmen, der Staatsanwaltschaft Ermittlungstätigkeit abzunehmen. Das Risiko der Rufschädigung von Unternehmen steigt dadurch erheblich“, Brossardt.

Auch den Plan, eine umsatzbezogene Obergrenze für die Geldbuße einzuführen, hält die vbw für völlig unverhältnismäßig. Sie sieht die Gefahr einer dauerhaften „Brandmarkung“ von Unternehmen. So soll bei Unternehmen mit mehr als 100 Millionen Euro Umsatz die Höchstgrenze bei zehn Prozent des weltweiten Umsatzes liegen. Brossardt: „Die Bußgeldobergrenze des Ordnungswidrigkeitengesetzes wurde erst in der letzten Legislaturperiode verzehnfacht. Es bedarf keiner erneuten Anhebung. Das bisherige System gestattet bereits eine differenzierte Ahndung.“

Die vbw kritisiert zudem das geplante Sanktionsregister, in das die Verurteilung eines Unternehmens künftig eingetragen werden soll. „Das stellt Unternehmen an den Pranger und greift massiv in deren Wettbewerbsfähigkeit ein“, so Brossardt. Nicht zuletzt sieht die vbw die Gefahr eines weiteren Bürokratieschubs. Brossardt: „Die geplanten Vorgaben ziehen einen erheblichen Umsetzungsaufwand nach sich, der gerade in Corona-Zeiten nicht leistbar ist. Das gesamte Regelungsvorhaben geht vom Leitgedanken des `kriminellen Unternehmens´ aus. Das schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland. Daher muss das Gesetzgebungsvorhaben ausgesetzt werden.“


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