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VhU zu aktuellen Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz zu Corona am 19.01. - Zu den gestrigen Beschlüssen der MPK und der geplanten Corona-Arbeitsschutzverordnung, die heute im Kabinett beschlossen werden soll, sagte VhU-Hauptgeschäftsführer Dirk Pollert:Gut, dass die Politik sich einig ist, dass nicht noch weitere Bereiche der Wirtschaft heruntergefahren werden. In der deutschen Industrie arbeiten 8 Millionen Menschen. Diese riesige Wertschöpfung darf nicht ausfallen. Dort, wo das Infektionsrisiko gering und die Wertschöpfung besonders hoch ist, wären weitere Einschränkungen kontraproduktiv.Die hessische Wirtschaft hat in ihrer Breite gemeinsam mit den Beschäftigten und Betriebsräten durch Pandemiepläne, Hygienekonzepte und Arbeitsschutzstandards – hart daran gearbeitet, dass unsere Betriebe vergleichsweise sichere Orte sind. Nun will Bundesarbeitsminister Heil kurzfristig mehr Homeoffice – quasi mit der Brechstange – realisieren. Dazu sollen die Unternehmen mit umfangreichen bürokratischen Prüf- und Ablehnungsgründen überzogen werden. Das lehnen wir weiterhin ab.

Pollert: „Gut, dass Betriebe offenbleiben. Aber: Geplante Arbeitsschutzverordnung überflüssig, erzeugt Bürokratie und dient Infektionsschutz überhaupt nicht.“

Unsere Betriebe haben geliefert und ermöglichen überall dort Homeoffice, wo es die Arbeitsaufgabe zulässt. Die Wirtschaft darf aber jetzt auch nicht mit unverhältnismäßigen Rechtfertigungszwängen von der Arbeit abgehalten werden. Viele Aufgaben, die z. B. der Verzahnung der Unternehmen dienen – wie z. B. die IT – können nicht von zu Hause erledigt werden.

Vor diesem Hintergrund ist die geplante Corona-Arbeitsschutzverordnung überflüssig, einseitig zu Lasten der Arbeitgeber, ohne Verbindlichkeit für die Arbeitnehmer, erzeugt Bürokratie im Übermaß, bindet unnützerweise Kräfte, die wir für das In-Gang-Halten der Wirtschaft dringend benötigen, und dient dem Infektionsschutz nur unzureichend. Im Einzelnen kritisieren wir:

 

· Eine gesonderte und damit zusätzliche Arbeitsschutzverordnung ist überflüssig. Arbeitgeber haben bereits nach geltender Rechtslage die genannten arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben – insbesondere die Gefährdungsbeurteilung - zu beachten.
· Besonders der gerade für die Pandemiesituation geschaffene SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard und die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel enthalten bereits eine ausreichende Konkretisierung der Anforderungen an den Arbeitsschutz. Diese Maßnahmen wurden in den Betrieben umfassend und flächendeckend umgesetzt. Arbeitsplätze v. a. in der Industrie sind nachweislich kein Hotspot, was sich auch in den vergleichsweise außerordentlich niedrigen Infektionszahlen am Arbeitsplatz widerspiegelt. Überschneidungen und Rechtsunsicherheiten werden die Folge sein.
· Die einseitig ausgestaltete Verpflichtung des Arbeitgebers, Homeoffice anbieten zu müssen, es aber ins völlige Belieben der Arbeitnehmer zu stellen, ob sie dieses erzwungene Angebot dann annehmen, konterkariert den vorgeblichen Infektionsschutz.
· Die Pflicht zur Nachweiserbringung gegenüber der Ordnungsbehörde führt zudem zu einem formalisierten und bürokratischen Ablauf und in einer sich immer weiter zuspitzenden Wirtschaftskrise zu erheblichem Mehraufwand und Ressourcenbindung in den Unternehmen.


Wichtig ist, dass die Schulen eine klare Perspektive bekommen. In Hessen ist Präsenzunterricht derzeit ohnehin nicht ausgeschlossen und wir sind weiterhin davon überzeugt, dass Abschlussklassen bei der Präsenz Vorrang haben. Dass wir bei der Digitalisierung an den Schulen und im Bildungsbereich hinterherhinken hat die Pandemie deutlich offengelegt. Unterricht in der Schule ist nicht eins zu eins zu ersetzen durch digitale Angebote. Das ist klar. Für beides braucht es einen Fahrplan und hier gibt es über die Pandemie hinaus Handlungsbedarf, ebenso wie für die Frage, wie wir Bildungsdefizite, die aus der Phase der Pandemie in den Schuljahren entstanden sind, identifizieren und aufholen.

VhU
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V.
Emil-von-Behring-Straße 4
60439 Frankfurt