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Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Veröffentlichung freigegeben. Die offizielle Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) wird voraussichtlich in den kommenden Tagen erfolgen. Damit tritt die Regel in Kraft. Die neue Arbeitsschutzregel dient der Konkretisierung der BMAS-Arbeitsschutzstandards vom April 2020. Ziel der Regel ist es, die Gesundheit von Beschäftigten wirkungsvoll zu schützen und den Betrieben bei der Umsetzung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes mehr Rechtssicherheit zu geben. Während des Beratungsprozesses in den vergangenen Wochen konnten einige wichtige Nachbesserungen und Klarstellungen erreicht werden. Der vom Bundesverband Druck und Medien e.V. (bvdm) geforderte Vorrang der berufsgenossenschaftlichen Regelungen konnte bislang nicht erreicht werden. Immerhin jedoch verweist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf die branchenspezifischen Konkretisierungen durch die Berufsgenossenschaften.

 

Der bvdm und die Landesverbände Druck- und Medien führen daher zusammen mit der Berufsgenossenschaft BG ETEM eine Online-Informationsveranstaltung in dem bewährten Format infoKompakt durch. Praxisnah und kompakt werden die neuen Regeln und Pflichten, die mit der neuen Regel für Druck- und Medienbetriebe zu erfüllen sind, präsentiert, erörtert und praktische Hilfestellungen zur Umsetzung im Betrieb aufgezeigt.

 

Das Online-infoKompakt findet am 27.08.2020 von 15.30 bis ca. 17.30 Uhr statt. Für die Mitglieder der Landesverbände ist die Teilnahme kostenlos, für Nicht-Mitglieder wird eine Gebühr von 120,- Euro zzgl. MwSt. erhoben. Anmeldungen unter www.bvdm-online.

 

 

Bundesverband Druck und Medien e.V. (bvdm)
German Printing and Media Industries Federation (bvdm)

Öffentlichkeitsarbeit
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