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Handwerk und IHK Gewerbe News. Über 100 Tsd. Betriebe präsentieren sich hier.

 

 
 


28.10.2020 - Zu den heutigen Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz erklärt der Präsident des Baden-Württembergischen Handwerkstags (BWHT), Rainer Reichhold: „Die beschlossenen Maßnahmen stellen ohne Frage einen gravierenden Einschnitt in das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben im Land dar. Das Handwerk braucht bestmögliche Planungssicherheit, daher ist der große Gleichklang von Bund und Ländern grundsätzlich zu begrüßen. Es ist bedauerlich, dass mit Kosmetikbetrieben handwerkliche Betriebe von den Schließungen betroffen sind. Die Mehrheit der Handwerksbetriebe darf zwar vorerst weiterarbeiten, wir müssen jedoch davon ausgehen, dass sich ihre Situation durch ausbleibende und stornierte Aufträge mittelfristig ebenfalls verschärft. Dazu kommt: Viele Betriebe haben wegen des ersten Lockdowns im Frühjahr und ausgebliebener Aufträge keine Reserven mehr, zusätzlich sind teils hohe Verbindlichkeiten aufgelaufen. Keinesfalls darf es dazu kommen, dass Verwaltungen und Behörden erneut wochenlang lahmgelegt, Baugenehmigungen nicht erteilt werden oder KFZ-Zulassungen nicht mehr möglich sind. Die Digitalisierung der Verwaltung muss in jedem Fall weiter beschleunigt werden.

Das angekündigte Entschädigungsprogramm, mit dem den Betrieben ein Großteil der Novemberumsätze erstattet werden könnten, wenn sie von Schließungen betroffen sind, ist eine wichtige Unterstützung. Allerdings dürfen hier die Hürden nicht zu hoch sein, die Antragsstellung muss bürokratiearm ausgestaltet sein, damit sie auch von Solo-Selbstständigen und kleinen Betrieben ohne entsprechende Verwaltungsstrukturen geleistet werden kann. Gut ist auch, dass der KfW-Schnellkredit nun endlich auch für Betriebe unter 10 Beschäftigten gelten soll. Auch wenn das Land hier mit den Sofortbürgschaften ein wirksames Instrument geschaffen hat, sind die Konditionen des KfW-Kredits für einige Betriebe passender.

Keine Informationen liegen bisher zu möglichen Grenzschließungen vor. Für das baden-württembergische Handwerk haben grenzüberschreitende Tätigkeiten eine große Bedeutung. Die Erbringung dieser Dienstleistungen muss weiter möglich bleiben - natürlich unter Einhaltung der geltenden Hygieneregeln. Das erneute Schließen von Grenzen muss unbedingt verhindert werden.

Ganz entscheidend aus Sicht des Handwerks: Alle Maßnahmen dürfen nur so lange wie unbedingt nötig aufrechterhalten werden. Jeder Tag länger wird sich negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung auswirken. Allen muss bewusst sein, dass bei weiter steigenden Infektionszahlen weitere wirtschaftliche Betätigungen eingeschränkt werden müssen. Das wollen wir auf keinen Fall, denn das dürfte vielen Handwerksbetrieben den Boden unter den Füßen wegziehen. Das Handwerk wird selbst seinen Beitrag leisten, weiteren Einschränkungen vorzubeugen.“

Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.

Heilbronner Straße 43

70191 Stuttgart

 

Nicht schon wieder denselben Fehler, bitte!“

Bundeskanzlerin und Ministerpräsident*innen der Länder einigten sich heute auf weitere Corona-Schutzmaßnahmen. Der Erste Bürgermeister Peter Tschentscher ordnet im Anschluss daran die Ergebnisse für Hamburg ein. Der Präsident der Handwerkskammer Hamburg, Hjalmar Stemmann, appelliert: „Die Hygienestandards in der Kosmetik- und Fußpflegebranche waren bereits vor der Pandemie extrem hoch und sind nun noch einmal strenger. Eine höhere Infektionsgefahr ist nicht auszumachen. Wir hatten doch die gleiche vertrackte Situation bereits zu Beginn der Pandemie – der Senat möge sich bitte daran erinnern und nicht schon wieder einen Berufsstand ohne Not in vermeidbare Existenzkrisen stürzen. Es ist nicht zu viel verlangt, aus der Erfahrung vom Frühjahr zu lernen und den einzig richtigen Schluss daraus zu ziehen: Kosmetik und Fußpflege müssen in Hamburg erlaubt bleiben.

Handwerkskammer Hamburg

Holstenwall 12, 20355 Hamburg

 

IHK-Hauptgeschäftsführer Heino Klingen zu den aktuellen Corona-Beschlüssen

Statement von IHK-Hauptgeschäftsführer Heino Klingen zu den aktuellen Corona-Beschlüssen - „Angesichts der steigenden Infektionszahlen sind die Beschlüsse der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin in weiten Teilen nachvollziehbar, zielgerichtet und verhältnismäßig. Gut ist vor allem, dass jetzt gehandelt wird. Bei Eindämmung des Infektionsgeschehens bis Ende November könnte so ein weitgehend normales Weihnachtsgeschäft stattfinden. Im Einzelnen ist zu begrüßen, dass Schulen und Kindergärten offen bleiben. Berufstätigen Eltern bleibt es somit weiterhin möglich, ihrer Arbeit nachzugehen. Das ist insbesondere wichtig für unsere Industrie, aber auch für den Einzelhandel, der – anders als im Frühjahr – seine Geschäfte offen halten kann.  Kritisch zu sehen ist allerdings, dass Gastronomiebetriebe sowie kulturelle Einrichtungen wie Theater und Kinos schließen müssen. Die bisherigen Erfahrungen mit der Pandemie zeigen, dass diese ebenso wie Hotels keine Risikocluster sind – nicht zuletzt, weil sie mit umfassenden Hygienekonzepten die Anforderungen des Infektionsschutzes erfüllen.  Durch den zweiten Shutdown drohen noch mehr Unternehmen in existenzielle Nöte zu geraten. Deshalb ist es gut, dass ihnen eine Nothilfe gewährt werden soll, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Zu begrüßen ist zudem die angekündigte Überbrückungshilfe III.“ - IHK Saarland Franz-Josef-Röder-Straße 9 | 66119 Saarbrücken

 

Pollert: „Regeln in Hotspots besser durchsetzen und nur differenziert verschärfen. Gastronomie nicht dicht machen, Reisebranche nicht weiter beschränken! Folgen für Industrie beachten. Geschäfte, Schulen und Kitas müssen offen bleiben.“

  Als „überzogen weil ungeeignet und unverhältnismäßig“ kritisiert die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) die diskutierte Zwangsschließung von Gastronomiebetrieben und die Verschärfung der Beschränkungen in der Reisewirtschaft. „Im Bahn- und Luftverkehr sowie bei Restaurantbesuchen und Hotelübernachtungen gibt es keine gefährliche Anzahl an Neuinfektionen, weil vernünftige Schutzkonzepte praktiziert werden und gut wirken. Auch der Einzelhandel ist kein ‚hotspot‘, da auch hier die Schutzregeln gut beachtet werden. Deshalb wäre dort eine neue 25-Quadratmeter-Regel nicht nachvollziehbar“, sagte VhU-Hauptgeschäftsführer Dirk Pollert zur Beschlussvorlage der heutigen Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder. Er rief die Bevölkerung auf, die Schutzregeln eng zu befolgen, insbesondere durch konsequentes Verhalten im Privatleben, um persönlich zur Entschärfung der Lage beizutragen. Erleichtert zeigte sich Pollert darüber, dass die Politik aus dem Frühjahr die Lehre ziehe, Schulen und Kitas so lange wie möglich offen zu halten: „Das ist wichtig: Für Kinder, Eltern und auch für die Unternehmen.“

Pollert forderte mehr Differenzierung in der Corona-Politik: „Wo es funktionierende Schutzkonzepte gibt, braucht man keine Verschärfungen. Wenn die Ansteckung vor allem im privaten Raum erfolgt, macht es keinen Sinn, Restaurants und Hotels zu beschränken. Es wäre kein wirkungsvoller Ansatz, Bürger und Betriebe, die sich vorbildlich an Regeln halten, jetzt noch stärker zu beschränken. Die Regeln müssen in Hotspots besser durchgesetzt werden und sollten nur differenziert verschärft werden.“ Selbstverständlich nutze die Wirtschaft alle Möglichkeiten, dass Beschäftigte mobil arbeiten, versicherte der VhU-Hauptgeschäftsführer.

Die Politik sollte „aus ihrem juristischen Scheitern beim Beherbergungsverbot gelernt haben“ und nur verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen, forderte Pollert und warnte: „In der extrem schwierigen Abwägung zwischen Gesundheitsschutz und persönlicher und wirtschaftlicher Freiheit müssen auch die Folgen für formell nicht beschränkte Teile der Wirtschaft beachtet werden, wie etwa für die Industrie, die überregional und international tätig ist. Ein abermaliges Herunterfahren der Wirtschaft würde nicht nur die Dienstleistungssektoren direkt treffen, sondern mittelbar auch die Industrie – zum Beispiel durch weniger Absatz ihrer Produkte und Beschränkungen beim Kundenkontakt. Das muss verhindert werden. Auch deshalb müssen u. a. die Geschäfte genauso wie die Schulen und Kitas so lange wie möglich offen bleiben.“

VhU
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V.
Emil-von-Behring-Straße 4
60439 Frankfurt

 

 

Erkennbares Bemühen zur Vermeidung eines pauschalen Wirtschafts-Lockdown.

 

 

Zur Bund-Länder Einigung zur verschärften Bekämpfung der Corona-Pandemie erklärt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

 

 

„Bund und Länder haben angesichts der deutlich steigenden Infektionszahlen zu Recht weitergehende Maßnahmen ergriffen und umfassendere Kontaktbeschränkungen beschlossen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Konsequenterweise haben dabei Schritte Vorrang, mit denen private und gesellschaftliche Kontakte verringert werden. Das war und ist der richtige Ansatzpunkt, weil sich die Infektionsdynamik besonders hier beschleunigt. Die Maßnahmen lassen das Bemühen erkennen, den wirtschaftlichen und schulischen Bereich von weiteren Einschränkungen weitgehend auszunehmen. Die ausdrückliche Klarstellung, dass Handwerksbetriebe ihrer Tätigkeit auch in dieser Phase eines Teil-Lockdowns weiter nachgehen können, ist ausdrücklich zu begrüßen.

 

 

Es ist gut, dass Bund und Länder einen pauschalen Wirtschafts-Lockdown erkennbar vermeiden wollten, gleichwohl ist das nicht durchgängig gelungen und ein harter und bitterer Tag für viele Handwerksbetriebe. Die großen Anstrengungen und Investitionen vieler Betriebe in den vergangenen Monaten, mit ausgeklügelten Hygienekonzepten Kunden und Mitarbeiter zu schützen, hätten mehr Anerkennung verdient. Manche Handwerksbereiche sind teils unmittelbar, teils mittelbar von den nun anstehenden Schließungen substanziell betroffen. Das gilt etwa für die Lebensmittelhandwerke im Hinblick sowohl auf ihr gastronomisches Angebot als auch ihre Dienstleistungen im Veranstaltungs- und Messebereich. Im Messebereich sind insbesondere Messe- und Ladenbauer betroffen. Die Kosmetiker unterliegen den Schließungsvorgaben für personenbezogene Dienstleistungen. Das neuerliche Herunterfahren des Gastronomie- und Hotelleriebereichs hat negative Konsequenzen für Textil- wie auch Gebäudereiniger. Für Privatbrauereien wird mit der Gastronomie ihr wesentlicher Absatzkanal verschlossen.

 

 

Der nun vereinbarte Teil-Lockdown trifft die Betriebe besonders, die durch den ersten Lockdown bereits massiv angeschlagen sind. Es ist zu befürchten, dass viele von ihnen ohne Hilfestellung seitens der öffentlichen Hand die nun beschlossenen weitergehenden Beschränkungen nicht verkraften werden, da ihre Reserven bereits weitgehend aufgebraucht sind. Daher ist es entscheidend, dass das angekündigte zusätzliche Unterstützungspaket zeitnah festgelegt wird. Die vorgesehenen Überbrückungs- und Stabilisierungshilfen von bis zu 75 Prozent der Umsatzeinbußen im Vergleich zum Vorjahresmonat für kleinere Betriebe bis 50 Mitarbeiter und für größere Betriebe entsprechend des EU-Beihilferechts können helfen, das Gröbste abzufedern. Positive Wirkungen wird die Öffnung des KfW-Schnellkredits jetzt auch für Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten entfalten.

 

 

Dass alle Ministerpräsidenten die Corona-Beschlüsse mittragen, ist sicherlich Ausdruck des Ernstes der Lage und vor allem ein klares Signal, wie wichtig gemeinsames Handeln und Solidarität in den kommenden Wochen sind, um die Virusausbreitung zu hemmen. Denn es braucht jetzt den Beitrag eines jedes Einzelnen, durch sein Verhalten und seine reduzierten Kontakte die Infektionsketten zu durchbrechen und auf diese Weise mitzuhelfen, dass Betriebe weiter arbeiten und ausbilden können."

 

Zentralverband des Deutschen Handwerks
Mohrenstr. 20/21
10117 Berlin

 

 

Bischof Bätzing zu den Corona-Maßnahmen der Bundesregierung

 

 

Anlässlich der heutigen (28. Oktober 2020) Konferenz der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erklärt der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing: „Die heutigen Beschlüsse der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten zum weiteren Vorgehen gegen die zweite Welle der Pandemie sind Maßnahmen, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu begrenzen. Wir sind den politisch Verantwortlichen dankbar für ihren Einsatz.

 

 

Dringend rufe ich dazu auf, sich angesichts der Pandemie vorsichtig zu verhalten und das neue Regelwerk auch in kirchlichen Zusammenhängen einzuhalten. Wir müssen alle Kräfte nutzen, um auch einen Blick auf die besonders von den Maßnahmen Betroffenen zu richten, denn viele Menschen wird dies wirtschaftlich und existentiell betreffen. Ich begrüße, dass in dem Regelwerk die ausdrücklich zu schützenden Gruppen in Kranken- und Pflegeeinrichtungen gerade hinsichtlich möglicher Kontakte, Besuche und seelsorglicher Bedarfe berücksichtigt worden sind. Außerdem bin ich dankbar, dass Gottesdienste unter Einhaltung der geltenden Hygieneauflagen weiter stattfinden können. Die Maßnahmen sind notwendig und gleichzeitig brauchen wir ein Höchstmaß an Eigenverantwortung und Solidarität.“

 

 

Die Deutsche Bischofskonferenz ist ein Zusammenschluss der katholischen Bischöfe aller (Erz-)Bistümer in Deutschland. Derzeit gehören ihr 68 Mitglieder (Stand: Oktober 2020) aus den 27 deutschen (Erz-)Bistümern an. Sie wurde eingerichtet zur Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben, zur Koordinierung der kirchlichen Arbeit, zum gemeinsamen Erlass von Entscheidungen sowie zur Kontaktpflege zu anderen Bischofskonferenzen. Oberstes Gremium der Deutschen Bischofskonferenz ist die Vollversammlung aller Bischöfe, die regelmäßig im Frühjahr und Herbst für mehrere Tage zusammentrifft.

 

 

Kaiserstraße 161
53113 Bonn