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14.06.2021. Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. kritisiert die Verabschiedung des Sorgfaltspflichtengesetzes durch den Bundestag. „Ja, das Gesetz wurde zuletzt noch nachgebessert. Es bleibt aber dennoch dabei: Das Gesetz ist für die Wirtschaft nicht akzeptabel. Großunternehmen werden verpflichtet, ihre direkten Zulieferer vertraglich dazu zu zwingen, wiederum selbst ihre Lieferketten zu kontrollieren. In der Konsequenz werden von den Vorgaben in erheblichem Umfang auch kleine und mittlere Unternehmen betroffen sein. Damit weicht das Gesetz erheblich von der ursprünglichen Ankündigung ab, nur für große Unternehmen zu gelten. Insgesamt entsteht ein immenser Aufwand durch die gegenseitige Kontrolle von Unternehmen“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt anlässlich der Beschlussfassung am vergangenen Freitag im Bundestag. - Die vbw erkennt zwar an, dass mit Blick auf die zivilrechtliche Haftung Klarstellungen erfolgt sind, die zu mehr Rechtssicherheit für die Unternehmen führen. Sie weist aber darauf hin, dass diese Erleichterung weiterhin über die Einführung einer Prozessstandschaft und die Verhängung erheblicher Bußgelder konterkariert wird. „Vorschriften, Kosten und bürokratische Hürden sind Gift für die Betriebe. Das gilt grundsätzlich, und erst recht in Zeiten der Corona-Pandemie. Wir müssen stattdessen bürokratischen Aufwand und Kosten reduzieren, um den Unternehmen beim Re-Start nach der Krise zu helfen“, so Brossardt weiter.

Die vbw betont, dass die deutschen und bayerischen Unternehmen bei der Einhaltung von Sozial-, Arbeits- und Menschenrechtsstandards entlang ihrer Lieferketten hohe Sorgfalt walten lassen. „Aufgabe der Unternehmen ist es, geltende Gesetze einzuhalten. Das tun sie. Der Wirtschaft kann aber nicht die Verantwortung übertragen werden, die Achtung der Menschenrechte oder sonstiger Rechtsstandards in anderen Ländern durchzusetzen. Das sind originär staatliche Aufgaben. Ein rein nationales Lieferkettengesetz hat zudem eine begrenzte Reichweite, bringt aber deutliche Wettbewerbsnachteile für die betroffenen Unternehmen mit sich“, so Brossardt.

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