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Schlaglicht

Lesen Sie hier Kommentare und Meinungen zu aktuellen Themen des Tages aus Handwerk, Wirtschaft, Politik, Sport und Gesellschaft.

Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. weist die Darstellung des DGB Bayern, die Arbeitgeber in Bayern würden durch fehlende Tarifbindung „Lohnraub“ begehen, entschieden zurück. „Nach Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) unterlagen 2017 rund 51 Prozent der Beschäftigten in Bayern direkt einem Flächentarifvertrag, weitere fünf Prozent einem Haustarifvertrag. Außerdem hat sich die Bezahlung von weiteren 23 Prozent der Beschäftigten an einem Tarifvertrag orientiert. Somit gelten für rund 80 Prozent der Arbeitnehmer in Bayern direkt oder indirekt Tarifverträge. Das zeigt: Die Bedeutung von Tarifverträgen in Bayern ist weiterhin hoch und damit auch die Bezahlung nach Tarif“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. -  Die vbw weist gleichzeitig darauf hin, dass Tarifbindung kein Selbstzweck ist. „Die Tarifträgerverbände haben es selbst in der Hand, durch wettbewerbsfähige Tarifverträge Mitglieder zu gewinnen. Zudem muss die negative Koalitionsfreiheit beachtet werden: Jedem Unternehmen steht es frei, darüber zu entscheiden, ob es sich einem Tarifvertrag unterwirft oder nicht“, sagte Brossardt. Er forderte, dass die Tarifverträge wettbewerbsfähiger werden müssen: „Erforderlich ist eine moderne Tarifpolitik, die Unternehmen dabei unterstützt, aktuellen Herausforderungen wie der Digitalisierung oder der Globalisierung gerecht zu werden. Für die Gewerkschaften heißt das, von Forderungen Abstand zu nehmen, mit denen Tarifverträge überfrachtet werden. Tarifverträge dürfen lediglich Mindeststandards abbilden. Der Tarifvertrag muss einen Rahmen schaffen, darf aber nicht jedes Detail regeln. Wenn wir wieder da hinkommen, steigt auch die Akzeptanz von Tarifverträgen.“

vbw erwartet schwaches Exportwachstum - Die Exportperspektiven für die bayerische Wirtschaft haben sich weiter eingetrübt. Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. erwartet nur noch eine leichte Zunahme der Exporte um 0,7 Prozent im laufenden Jahr. Im kommenden Jahr werden die bayerischen Ausfuhren ähnlich schwach expandieren. Nach Ansicht der vbw belasten die Handelskonflikte wie beispielsweise zwischen den USA und China die gesamte Weltwirtschaft und damit auch den Außenhandel Deutschlands und Bayerns. Auch der ungeklärte Brexit hinterlässt seine Spuren. - „Der im Vergleich zum Herbst etwas niedrigere Exportindex für das laufende Jahr gibt das schwächere und von anhaltender Unsicherheit geprägte außenwirtschaftliche Umfeld wider. Für mehr als drei Viertel der betrachteten Staaten wurden die Wachstumsprognosen gegenüber dem Herbst nach unten korrigiert, insbesondere auch für die wichtigen bayerischen Absatzmärkte Italien, Frankreich und Österreich. Für die Türkei, Argentinien und Iran wird eine Rezession erwartet. Für die beiden größten Exportmärkte der bayerischen Wirtschaft USA und China bleiben die Prognosen unverändert, das Wachstum wird aber schwächer ausfallen als 2018.

Enteignungsdebatte - Große Mehrheit der Berliner Wirtschaft rechnet mit deutlich negativen Folgen für Standort Berlin. - Rund 80 Prozent der Berliner Unternehmen befürchten eine starke Verschlechterung des Investitionsklimas in Berlin, sollte es in Berlin zu Enteignungen privater Immobilienunternehmen kommen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage der IHK bei ihren Mitgliedsunternehmen. Ebenfalls vier von fünf der Befragten sehen in der Enteignung privater Unternehmen kein geeignetes Mittel, um den Mietmarkt in Berlin zu entspannen. In einem offenen Brief an den Regierenden Bürgermeister, die Senatsmitglieder und die Mitglieder des Abgeordnetenhauses fordern die Spitzen von IHK und VBKI die Politik auf, eindeutig Position für den Standort Berlin und gegen Enteignungen zu beziehen - darunter die Präsidentin, Vizepräsidenten und Ausschussvorsitzenden der IHK Berlin sowie der Präsident, die Vizepräsidenten und Ausschussvorsitzenden des VBKI.  Die Unterzeichner des Briefes machen deutlich: Mit der Positionierung der Mehrheit der Senatsmitglieder für die Ziele des Volksbegehrens „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ haben zwei der den Senat tragenden Parteien ein fatales Signal gesetzt. Dieses rüttelt an den Grundfesten der sozialen Marktwirtschaft und schwächt den Wirtschaftsstandort Berlin und freies Unternehmertum. „Für uns als Repräsentanten aller wichtigen Branchen dieser Stadt, die in den vergangenen Jahren Investitionen in den Standort getätigt, Menschen eine berufliche Perspektive geboten und Wertschöpfung für Berlin erzeugt haben, ist diese Politik ein schwerer Rückschlag“, so die Unterzeichner.

Wohnungsmangel - Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) unterstützt die Forderung des Deutschen Mieterbunds, ein Grundrecht auf angemessenes und bezahlbares Wohnen einzuführen. „Dem Verfassungsgeber war schon immer die besondere Bedeutung der eigenen vier Wände bewusst. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist daher besonders geschützt. Diesen Schutz müssen alle Bürger erhalten können – nicht nur die Reichen. Voraussetzung dafür ist, dass sich auch alle eine Wohnung leisten können. Deshalb ist es folgerichtig, wenn das Grundgesetz um ein Grundrecht auf angemessenes und bezahlbares Wohnen ergänzt wird“, sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger. „Eine solche Klarstellung wirkt in die künftige Gesetzgebung und Auslegung bestehender Gesetze vor Gericht. Bodenspekulationen und Verdrängung durch ungerechtfertigte Luxussanierungen können dann besser eingedämmt werden. Ziel muss es sein, dass alle Menschen unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten eine Wohnung finden und bezahlen können. Hier muss der Staat mehr Verantwortung übernehmen.“

ZDH-Präsident Hans-Peter Wollseifer sprach mit der Handwerkskammer Konstanz über die Wiedereinführung der Meisterpflicht und die Selbstverwaltung im Handwerk. - Herr Wollseifer, im Handwerk ist politisch gerade viel in Bewegung. Bestes Beispiel ist die geplante Rückvermeisterung in einigen Gewerken. Wie ist hier der aktuelle Stand? -- Wir sind jetzt in die entscheidende Phase des politischen Entscheidungsprozesses eingetreten mit Anhörungen, Parlamentsberatungen und der Absicht, über die Sommerpause dazu einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat Mitte April einen umfangreichen Fragenkatalog an die betroffenen Verbände verschickt. Die sollen für die einzelnen Gewerke detailliert Daten und Fakten zur Entwicklung nach der Deregulierung nennen sowie Einschätzungen zu zukünftigen Entwicklungen und Trends. Anfang Juni gibt es eine Anhörung im BMWi, Ende Juni eine Sachverständigenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages. Nach Erarbeitung eines Referentenentwurfes soll sich dann im Herbst/Winter 2019 das Gesetzgebungsverfahren mit der Absicht anschließen, dass das Gesetz zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt. - Unser Ziel ist klar: Wir wollen, dass die Meisterpflicht dann in möglichst vielen Gewerken wiedereingeführt wird. Für dieses Vorhaben gibt es viel Wohlwollen, aber es sehen sich jetzt natürlich auch verstärkt die auf den Plan gerufen, die dagegen sind. Deshalb ist es so wichtig, dass wir dafür werben und unsere – wie ich überzeugt bin – guten Argumente einbringen - gerade auch vor Ort bei Veranstaltungen der Handwerkskammern und Verbände oder in Gesprächen mit Politikern.

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