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SHK - Handwerk

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16.05.2023  - Zwar sind die Aussichten für die Branche vielversprechend, dennoch zeichnen sich eine Reihe von alten und neuen Herausforderungen ab. Ein Ausblick von Dr. Rainer Jakobs.- Die Chillventa 2022 hat gezeigt: Unternehmen aus den Bereichen Kälte-, Klima- und Wärmepumpen konnten ihre Umsätze halten oder zum Teil ausweiten – trotz anhaltender gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Herausforderungen, wie Lieferproblemen, dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine oder den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Zwar sind die Aussichten für die Branche vielversprechend, dennoch zeichnen sich eine Reihe von alten und neuen Herausforderungen ab. Dr. Rainer Jakobs (DMJ Beratung) gibt einen Ausblick in die Branche bis zur nächsten Chillventa im Oktober 2024.

 


Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald informiert:
Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), zuständig für die Bearbeitung der Förderanträge sowie die Auszahlung der Zuschüsse, können ab sofort Zuschüsse für Investitionen in Kälte- und Klimatechnik beantragt werden, wenn diese mit nicht-halegonierten Kältemitteln betrieben werden. Gefördert werden stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen und die Neuanschaffung von Klimaanlagen in Bussen und Schienenfahrzeugen.

 

Hybridheizungen kombinieren mindestens zwei verschiedene Systeme zu einer Gesamtanlage. Die Vorteile dabei sind die Steigerung von Effizienz, Flexibilität und Betriebssicherheit sowie die Senkung von Emissionen. Immer mehr Planer und Handwerker setzen deshalb zur Erzeugung von Raumwärme und Warmwasser auf kombinierte Systeme. Es ist eine ganz einfache Rechnung: Werden zwei Heizungsanlagen kombiniert, die jeweils den Wärmebedarf des zu beheizenden Gebäudes zu jeder Zeit auch allein decken könnten, steigert das die Effizienz sowie die Flexibilität bei der Brennstoffwahl. Das System, das zur jeweiligen Jahreszeit am besten arbeitet, sorgt automatisch für die Wärme. Relevant sind dabei Außentemperatur, Witterung sowie der momentane Wärmebedarf.

Die baden-württembergische Landesregierung hat beschlossen, die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf bestimmten Gebäuden ab dem Jahr 2022 zur Pflicht zu machen. Dies geschieht im Zuge der Novellierung des Klimaschutzgesetzes, das der Landtag in Stuttgart noch vor der Sommerpause verabschieden soll. Benachteiligt die Solarpflicht in Baden-Württemberg die Solarthermie gegenüber der Photovoltaik? Ein Pro und Contra unserer Autoren Detlef Koenemann und Jens-Peter Meyer -
Pro: Die sogenannte „Solarpflicht“ in Baden-Württemberg benachteiligt die Solarthermie massiv
Es handelt sich bei der sogenannten „Solarpflicht“ in Baden-Württemberg eindeutig um eine Bevorzugung der Photovoltaik. Schon der Begriff „Solarpflicht“ ist falsch, denn der Gesetzentwurf spricht von einer „Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen“. Korrekt ist daher der Begriff Photovoltaik-Pflicht. Im Gesetzentwurf heißt es: „Beim Neubau von Nichtwohngebäuden ist auf der für eine Solarnutzung geeigneten Dachfläche eine Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung zu installieren […].“ Das Gesetz definiert nicht, „in welchem Umfang eine geeignete Dachfläche zur Pflichterfüllung mindestens genutzt werden muss.“ Das soll das Umweltministerium über eine Verordnung regeln.

Bei diesem Einfamilienhaus decken große Solarthermie- und Photovoltaikanlagen in Kombination mit einem Wärme- und Stromspeicher einen Großteil des Energiebedarfs für Wärme und Strom solar. - Mehrfamilien-Sonnenhäuser werden Standard - Die Mehrfamilien-Sonnenhäuser wurden entweder mit dem klassischen Sonnenhaus-Konzept mit einer großen Solarthermie-Anlage gebaut oder mit einem Photovoltaik-Solarthermie-Kombisystem für hohe Autarkie bei Wärme, Strom und Mobilität. Aktuell sind mehrere Mehrfamilienhäuser mit dem solaren Energiekonzept im Entstehen oder kurz vor der Fertigstellung, zum Beispiel in Regensburg und Berlin. In Nordrhein-Westfalen wird die Klimaschutzsiedlung Ibbenbühren mit Sonnenhäusern gebaut.