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Änderungen im EEG-Entwurf dringend notwendig - Korrekturfaktoren bei Ausschreibungen einführen - Holzanlagen im EEG belassen. „Die Energiewende braucht Bioenergie im EEG.“ Unter diesem Motto pochen die Bioenergieverbände und der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV) gemeinsam auf notwendige Änderungen am Kabinettsentwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Zum Auftakt der parlamentarischen EEG-Beratungen untermauerten die Verbände heute vor dem Reichstagsgebäude in Berlin ihre Forderungen an die Abgeordneten.

Zentrales Anliegen: Eine EEG-Anschlussregelung für alle Bioenergiezweige. Damit dies gelingen kann, werden im EEG noch zahlreiche Verbesserungen benötigt. Die Bioenergiebranche hat sich dem Richtungswechsel in der Vergütungspolitik hin zu Ausschreibungen gestellt. Doch müssen die Bedingungen stimmen, damit fairer Wettbewerb möglich ist. Konkret bedeutet dies für Bioenergie-Ausschreibungen: Anlagengröße und Einsatzstoffe in den Anlagen müssen beim Zuschnitt der Ausschreibungen berücksichtigt werden. Als Instrument dafür verlangen die Bioenergieverbände Korrekturfaktoren. Dadurch kann ein höheres Gebot in bestimmten Fällen ein niedrigeres ausstechen. „Eine typische landwirtschaftliche Hofanlage mit einer Leistung von 500 kW darf in einem Bieterverfahren nicht in einen Topf mit einer 2.000 kW-Abfallanlage geworfen werden“, verlangt der Geschäftsführer des Bundesverbandes Bioenergie e.V. (BBE), Bernd Geisen. „Solche Korrekturfaktoren sind im EEG für Windenergie an Land gang und gäbe und wir benötigen sie auch unbedingt für die Bioenergie. Sonst kommt es bei den Ausschreibungen zu Schieflagen, die besonders Betreiber kleinerer Anlagen und die Verwendung wichtiger Einsatzstoffe benachteiligen würden“, so Geisen. Die Einführung solcher Korrekturfaktoren ist einfach zu bewerkstelligen. Die Bioenergieverbände und der DBV unterstützen einen entsprechenden Vorschlag der Bundesländer.

Als Zwischenetappe auf dem Weg zum neuen EEG konnten die vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) geplanten Maßnahmen zum massiven Rückbau des Bioenergie-Anlagenparks  deutlich abgeschwächt werden. Statt der vom BMWi verfochtenen 100 MW soll es jetzt ab 2017 einen Zubau von 150 MW pro Jahr geben, die für die Jahre 2020 bis 2022 auf 200 MW steigt. Das ist dem Einsatz vieler Befürworter zu danken. Um der Funktion der Bioenergie für die Energiewende auch langfristig gerecht zu werden, ist das aber immer noch zu wenig. „Hier müssen die Abgeordneten im Bundestag nachbessern, damit bestehende Anlagen auch nach Ende ihrer aktuellen EEG-Vergütung eine Perspektive erhalten“, verlangt der Stellvertretende Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Udo Hemmerling.

Am Vorabend der Protestaktion vor dem Reichstagsgebäude hatte eine Diskussionsrunde im Haus der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft (HdLE) mit Bundestagsabgeordneten die Dringlichkeit der Forderungen nach sinnvollen EEG-Anschlussregelungen für Bioenergie-Bestandsanlagen und Neuanlagen verdeutlicht. Im HdLE wie vor dem Parlament schlossen sich namhafte Abgeordnete dem Appell der Verbände an.

Gegenüber den Abgeordneten verdeutlichten die Verbände auch den erheblichen Änderungsbedarf  am EEG-Entwurf, was die Ausnahmeregelungen von den Ausschreibungen für Kleinanlagen, die sogenannten De minimis-Regeln, angeht. „Anlagen bis zu einer installierten Leistung von 150 kW sind vom Ausschreibungsverfahren ausgenommen. Ihnen wird damit die Chance verwehrt, sich um eine EEG-Anschlussregelung zu bewerben. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Hier sind die Parlamentarier dringend gefordert.“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Fachverband Biogas e.V. (FvB), Dr. Claudius da Costa Gomez.

Von sinnvollen Regelungen für Kleinanlagen könnten auch Holzvergaser-Anlagen profitieren. „Wir benötigen ein klares Zeihen, dass die deutsche Technologieführerschaft in diesem Segment im Heimatmarkt eine Zukunft hat und weiter innovative Energielösungen auf Holzbasis möglich“, mahnt Frank Scholl, Sprecher des Arbeitskreises Biomasseheizkraftwerke des Fachverbandes Holzenergie (FVH). Er erneuerte auch die Forderung der Verbände nach einer Anschlussregelung für Altholz-Anlagen, die in den nächsten Jahren aus ihrer EEG-Vergütung fallen.

Die Bioenergieverbände und der DBV werden sich nach der heutigen ersten Lesung im Bundestag weiter intensiv in das Gesetzgebungsverfahren einbringen. „Es besteht die große Gefahr, dass angesichts des Zeitdrucks, den das Bundeswirtschaftsministerium verursacht, der Blick auf wichtige Details verloren geht. Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit“, mahnen die Verbände.

   www.biogas.org


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