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12.11.2020 - Anlässlich der am Donnerstag veröffentlichten Ergebnisse der 159. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzung erklärt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Die Zahlen des Arbeitskreises Steuerschätzung sollten aus Sicht des Handwerks zum Anlass genommen werden, stärker als bislang steuerpolitisch tätig zu werden und die Steuerpolitik als unterstützendes Instrument zur Pandemiebewältigung einzusetzen. Denn der neuerliche Teil-Lockdown trifft viele Handwerksbetriebe unmittelbar oder mittelbar erheblich. Die Liquidität der Betriebe zu sichern, muss daher vordringliches Ziel bleiben. Dafür müssen die beschlossenen Hilfen sowie die bereits vom Handwerk angemahnten notwendigen Anpassungen dazu rasch und unbürokratisch umgesetzt werden.

Es sind aber auch dringend weitergehende steuerliche Maßnahmen erforderlich: Aus Sicht der Handwerksbetriebe muss nun endlich bei der Verlustverrechnung nach § 10d EStG nachgebessert werden und der Rücktragszeitraum für Verluste auf mindestens zwei Jahre ausgeweitet werden. Um zu einer verbesserten Liquidität bei den Betrieben beizutragen, sollten zudem die vereinfachte, zinslose Stundung, der Verzicht auf Säumniszuschläge sowie das Aussetzen von Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 30. Juni 2021 verlängert werden. Bislang sind diese Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Außerdem sollten Aufträge, die noch in diesem Jahr erteilt werden, aber erkennbar nicht mehr bis Jahresende abgearbeitet werden können, auch noch im nächsten Jahr vom 16-prozentigen Umsatzsteuersatz profitieren. So kann der von der Politik gewünschte Impuls auf den privaten Konsum verstärkt werden.

Gesetzgeber und Finanzverwaltung sind aufgerufen, hier rasch zu handeln. Nur so lassen sich die Existenz vieler Betriebe und vieler Arbeitsplätze in unseren Betrieben und auf diese Weise die Basis für künftige Steuereinnahmen sichern.“

 

Zentralverband des Deutschen Handwerks

Mohrenstr. 20/21
10117 Berlin

 


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