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Am 13. Januar 2022 hat der Verkehrsausschuss des Europaparlaments das Trilogergebnis zur Eurovignetten-Verordnung vom Juni 2021 in zweiter Lesung bestätigt und damit auch die Handwerkerausnahme angenommen. Das Ergebnis muss noch final durch das Plenum des Europäischen Parlaments bestätigt werden. Der Rat hatte bereits im Herbst 2021 zugestimmt. Dazu erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke: "Mit der Annahme des Trilogergebnisses durch den Verkehrsausschuss des EU-Parlaments stehen jahrelange Verhandlungen kurz vor dem Abschluss. Es ist richtig und im Sinne unserer Handwerksbetriebe, es den EU-Mitgliedstaaten zu überlassen, ob sie Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen von Unternehmen außerhalb des Transportgewerbes von Maut- oder Nutzungsgebühren ausnehmen wollen. Für Handwerksbetriebe mit ihren kleinen Transportern sind hierdurch gezielte Ausnahmeregelungen möglich.

Eurovignette: EP-Verkehrsausschuss bestätigt Trilogergebnis

Handwerkerinnen und Handwerker unternehmen Fahrten, um zur Baustelle beziehungsweise zu den Kundinnen und Kunden zu gelangen und dort einen Auftrag auszuführen. Dafür fahren sie beispielsweise aus ländlichen Räumen in Großstädte. Möglichkeiten, ihre Fahrten auf andere Verkehrsträger zu verlagern, haben sie nicht. In Deutschland wären diese regional tätigen Betriebe durch das im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten extrem große Mautnetz, das auch Bundesstraßen umfasst, finanziell sehr belastet worden. Das hätte negative Auswirkungen auf die wichtigen Ziele des Wohnungsbaus und der energetischen Sanierung gehabt.

Wir begrüßen daher, dass innerhalb der EU-Mautregelung praxistaugliche Ausnahmen gefunden werden konnten, die den Transport eigener Materialien durch Handwerksbetriebe ausnehmen und diesen somit zusätzliche Bürokratie ersparen."

Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH)
Mohrenstraße 20/21
10117 Berlin


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