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01.03.2024 - Der Arbeitskreis Juristen der CSU ist tief besorgt über die Belastung, die der Justiz in Deutschland durch das Gesetz zur Cannabislegalisierung (CanG) auferlegt wird. Landesvorsitzender Prof. Winfried Bausback: „Angesichts der großen Herausforderungen eines zunehmenden Extremismus in der Gesellschaft ist es verantwortungslos, die ohnehin stark belastete Justiz zu einer händischen Überprüfung von hunderttausenden von Fällen innerhalb kurzer Zeit zu verpflichten. Anstatt durch eine unnötige Amnestie-Regelung im Rahmen der Cannabislegalisierung die Strafjustiz zu lähmen, wäre es angezeigt, in diesen herausfordernden Zeiten alle Kräfte zu bündeln, um die Bedrohungen von Innen wie von Außen von unserem Rechtsstaat abzuwehren. Diese unnötigen Belastungen schwächen die Wehrhaftigkeit von Demokratie und Rechtsstaat in unserem Land.“

Der Arbeitskreis Juristen der CSU appelliert in einer Resolution an den Bundesrat, das Gesetz zu stoppen, mindestens aber auf die Streichung der derzeit vorgesehenen Amnestie-Regelung hinzuwirken. Bei Mehrfachdelikten könnte die Amnestie-Regelung aus Rechtsgründen zu sachlich nicht gerechtfertigten Entlassungen von Tätern, die weitere schwere Straftatbestände verwirklicht haben, aus der Haft und in der Folge zu deren Flucht führen.  Die Notwendigkeit, unzählige anhängige und abgeschlossene Verfahren zu überprüfen, führt nach Ansicht des Arbeitskreises zu einer nicht zu bewältigenden Überlastung des Justizsystems und bringe Justizangehörige ungerechtfertigt in ein eigenes Strafbarkeitsrisiko.
„Das Gesetz ist nicht nur aus drogen- und jugendpolitischer Perspektive falsch, es ist dogmatisch nicht durchdacht und schadet unserem Rechtsstaat!“, so Winfried Bausback abschließend.

Hier der Link zur Resolution

https://www.csu.de/common/csu/content/csu/hauptnavigation/partei/parteiarbeit/akj/Resolution_CanG.pdf

 

 
CSU-Landesleitung, Pressestelle, Franz Josef Strauß-Haus, Mies-van-der-Rohe-Str.1, 80807 München