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vbw zieht positive Zwischenbilanz nach 13 Jahren Sozialgesetzbuch II - Brossardt: „SGB II fortentwickeln, aber Prinzip ‚Fordern und Fördern‘ beibehalten“. Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. hat auf einem Kongress eine positive Zwischenbilanz nach 13 Jahren Sozialgesetzbuch II (SGB II) gezogen. „Mit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende Anfang 2005 ist es gelungen, Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, die zuvor nur geringe Vermittlungschancen hatten“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll Hilfsbedürftigkeit verringern oder beenden, insbesondere durch Eingliederung in Arbeit.

Zwischen 2005 und 2017 ist die Zahl der Arbeitslosen aus diesem Kreis um über eine Million gesunken. Mit Sorge sieht die vbw aber, dass der weitere Abbau der Arbeitslosigkeit in diesem Bereich zuletzt nicht mit der außerordentlich positiven Entwicklung des deutschen Arbeitsmarkts Schritt gehalten hat. „Dies gilt vor allem für die verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit“, so Brossardt.

Die vbw fordert, dass der Grundsatz des „Förderns und Forderns“ bestehen bleibt. „Damit einhergehen müssen strukturelle Änderungen und eine ambitionierte Weiterentwicklung des SGB II. Prioritär ist, dass die Mittelausstattung der Jobcenter verbessert wird. Außerdem müssen Fehlanreize beseitigt werden. So sind zum Beispiel die Hinzuverdienstmöglichkeiten im SGB II so zu reformieren, dass sie auf die schrittweise Aufnahme einer Vollzeittätigkeit zielen. Darüber hinaus sind Verwaltungsvereinfachungen erforderlich. Die Ankündigungen im Koalitionsvertrag reichen hier nicht aus“, sagte Brossardt.

Eine Ausweitung der öffentlich geförderten Beschäftigung, etwa im Wege eines „Solidarischen Grundeinkommens“ lehnt die vbw ab. „Stattdessen muss die Integration in den ersten Arbeitsmarkt gelingen“, sagte Brossardt.

Die vbw warnt davor, dem Arbeitsmarkt weitere Flexibilität zu rauben. „Befristungen, Teilzeit und Zeitarbeit sind Sprungbretter in Beschäftigung – gerade für Personen, die sich bisher am Arbeitsmarkt schwergetan haben. Umso unverständlicher ist die im Koalitionsvertrag vorgesehene Einschränkung von befristeten Arbeitsverhältnissen“, sagte Brossardt.