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29.01.2022 - Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. hat anlässlich des heutigen Europäischen Datenschutztages von staatlicher Seite praxisgerechte Vorgaben für den Datenaustausch angemahnt, um die Innovationskraft der Digitalwirtschaft nicht abzuwürgen. Der Europäische Datenschutztag wurde 2006 auf Initiative des Europarats ins Leben gerufen. Die Wahl des Datums fiel auf den 28. Januar, da an diesem Tag im Jahr 1981 mit der Unterzeichnung der Europaratskonvention 108 die Umsetzung von Vorgaben zum Datenschutz gestartet wurde.Eine grundsätzliche Veränderung im Datenschutz in Deutschland war die im Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). „Der gesetzliche Flickenteppich beim Datenschutz in der EU wurde dadurch beseitig, das begrüßen wir. Allerdings schießt die DSGVO an einigen Stellen über das Ziel hinaus.

Wir weisen mit Nachdruck darauf hin, dass die DSGVO überzogene Bürokratie mit sich gebracht hat, etwa bei den umfassenden Informations- und Auskunftspflichten gegenüber den von der Datenverarbeitung Betroffenen“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. „Wenn allen Beteiligten klar ist, zu welchem Zweck die Daten erhoben werden oder die Datenerhebung auf Wunsch des Betroffenen geschieht, etwa, wenn ein Kunde eine Visitenkarte übergibt, sollte keine zusätzliche Information nötig sein“, so Brossardt weiter. Die vbw hebt hervor, dass die Unternehmen ihre Datenschutzbeauftragten unterstützen, wo sie können.

Brossardt: „Rechtssicherer Datentransfer in die USA derzeit große Herausforderung“

Im Zentrum des Interesses stand zuletzt zudem der Datentransfer in die USA, nachdem infolge eines EuGH-Urteils europäische Unternehmen aufgrund eingeschränkter Betroffenenrechte und der Zugriffsmöglichkeiten der US-Sicherheitsbehörden auf elektronisch gespeicherte Daten ihre Datenübermittlung in die USA nicht mehr auf das Privacy Shield-Abkommen stützen können. Hier muss nach Auffassung der vbw die Rechtssicherheit oberste Priorität haben. „Immerhin verschaffen die Standardvertragsklauseln den Unternehmen für den Datentransfer in Drittstaaten etwas mehr Rechtssicherheit. Sie bedürfen aber der Ergänzung durch zusätzliche Vereinbarungen, um im Empfängerland ein gleichwertiges Datenschutzniveau zu gewährleisten“, so Brossardt. Die vbw fordert daher, die laufenden Verhandlungen zwischen der EU und den USA zu einer Nachfolgeregelung zum Privacy Shield-Abkommen zu forcieren.

ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V.
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